JEVERLAND - Wer darf schummeln – und wer nicht? Die Plagiatsaffäre um die Doktorarbeit von Verteidigungsminister Theodor zu Guttenberg hat eine Diskussion um wissenschaftliches Arbeiten und den korrekten Umgang mit Quellen entfacht.
Schon in der Schulen sollen die Kinder und Jugendlichen auf den korrekten Umgang mit Quellen vorbereitet werden – und lernen, dass Abschreiben unfair ist.
„Wer durchkommt, hats geschafft“, erklärt Schulleiter Hans-Joachim Vogt den Umgang mit Schummelei an der Haupt- und Realschule in Sande. Schummeln und Spicken sei für seine Kollegen und ihn immer eine Frage des Abwägens und des Nachweisen-Könnens. Manchmal reiche ein kurzer Blick zur Seite auf das Arbeitsblatt des Nachbarn oder ein vorgesagtes Stichwort, das den Mogler beflügele. Anders verhalte es sich, wenn seitenweise abgeschrieben oder gar vorbereitete Zettel mitgebracht werden. „Das ist ein Täuschungsversuch oder Betrug und wird mit einer ,6‘ bestraft“, so Vogt.
Keine Spickzettel
Der Sander Schulleiter glaubt, dass sich Schüler heute aber oftmals nicht einmal mehr die Mühe machen, „einen ordentlichen Spickzettel vorzubereiten“: Viele spekulieren Vogt zufolge auf die 30-Prozent-Regel: Ist die Arbeit im Klassendurchschnitt zu schlecht ausgefallen, darf sie nicht gewertet werden und muss noch mal geschrieben werden.
Laut Berta Paasman, Leiterin der Haupt- und Realschule Hohenkirchen, gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie Lehrer aufs Abschreiben reagieren müssen. „Ab dem Punkt, wo abgeschrieben wurde, ist die Arbeit ungültig“, sagt sie. Allerdings gebe es pädagogischen Spielraum je nach Schwere des Falls. So werde etwa, wenn ein Schüler beim Spicken auf den Arbeitszettel des Tischnachbarn erwischt wird, eine Aufgabe der Arbeit in der Wertung nicht berücksichtigt. „Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass die Arbeit eingezogen und mit ,6‘ bewertet wird“, sagt auch sie.
Null-Toleranz-Strategie
Eine Null-Toleranz-Strategie verfolgt das Mariengymnasium beim Schummeln in der Oberstufe. „Abschreiben ohne Quellenangabe wird nicht akzeptiert“, sagt der stv. Schulleiter Dr. Martin Lichte. Wenn der Lehrer in einer Facharbeit ein oder zwei abgeschriebene Stellen entdecke, werde die Arbeit nicht weiter korrigiert und mit null Punkten – also einer glatten Note sechs – bewertet.
Schummlern könne man schon mit Hilfe üblicher Suchmaschinen im Internet schnell auf die Schliche kommen. Dass sich die Zahl von „Plagiatsaffären“ am Mariengymnasium in Grenzen halte, führt Lichte u. a. auf die hohe Trefferquote bei den Korrekturen zurück. „Es hat sich in der Schule herumgesprochen, dass die Lehrer verdächtige Stellen schnell entdecken und abgleichen“, so Lichte.
Doch nicht nur in der Oberstufe wird auf eigenständiges Arbeiten und einen korrekten Umgang mit Quellen geachtet. Auch wer in unteren Klassen abschreibt, bekommt eine „Sechs“.
Und wenn ein ganz cleverer Schüler spickt und in der Arbeit vermerkt, dass er bei seinem Nachbarn abgeschrieben hat? „Dann würde ich ihn für die korrekte Quellenangabe loben“, sagt Lichte: Eine „Sechs“ bekäme er aber trotzdem.
