LANDKREIS - Die Verwaltung des Landkreises Oldenburg weist auf grundsätzliche BaföG-Regeln hin: Studenten sowie Schüler von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen, die BaföG erhalten möchten, wenden sich für Informationen zur Antragstellung an jeweilige Studentenwerk. Für Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10), Berufsfachschulen und Fachschulklassen, Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abendschulen ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Antrag muss spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem das Schuljahr beginnt.