LANDKREIS - Der Landkreis Oldenburg nimmt den ablehnenden Bescheid der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Antrag auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Harpstedt nicht tatenlos hin. Mehrheitlich beschloss der Kreisausschuss in einer Sondersitzung am Montag, Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg einzureichen. „Das Fax geht noch heute raus“, sagte Landrat Frank Eger.
Gemeinsam mit den Kreisen Nordheim und Schaumburg strebe der Landkreis zudem eine Musterklage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die der IGS-Entscheidung zugrunde liegende Verordnung des Kultusministeriums an. Laut Verordnung sind für einen Prognosezeitraum von zehn Jahren mindestens fünf Klassen pro Jahrgang (also 120 Schüler) erforderlich. Eger bemerkte, dass diese Regel für konfessionsgebundene oder Gesamtschulen in privater Trägerschaft nicht gelte. Die Verordnung differenziere zwischen den unterschiedlichen Gesamtschul-Modellen „ohne sachlichen Hintergrund“. Eger wies zudem darauf hin, dass selbst der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags Mängel an der Verordnung konstatiert hat.
Die Landesschulbehörde hatte Anfang April ihre Entscheidung mit dem Hinweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Ergebnis der Elternbefragung vom Oktober 2010 begründet (dieNWZ
berichtete). Die Mindestzahl von 120 Schülern pro Jahrgang werde laut Umfrage nur in den ersten fünf Jahren erreicht. „Danach sinkt die Schülerzahl kontinuierlich ab“, so die Behörde. Im Schuljahr 2025/26 liege sie voraussichtlich nur noch bei 96 Schülerinnen und Schülern.In Namen der Elterninitiative IGS Harpstedt begrüßte Regina Huntemann die Entscheidung des Kreisausschusses. „Wir wollen die IGS“, so Huntemann. Die Klage eröffne eine Chance, die neue Schule zum Schuljahresbeginn 2012/13 einzurichten.
Die FDP-Vertreter im Kreisausschuss stimmten nach Informationen der
