LANDKREIS - Das Kinderschutz-Zentrum Oldenburg verbessert sein Beratungsangebot im Landkreis Oldenburg. Künftig werde es nicht nur in Wildeshausen, sondern auch in Ganderkesee, Ahlhorn und Harpstedt so genannte Fachberatungsgruppen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung geben, kündigte Geschäftsführer Dr. Michael Herschelmann am Donnerstag in Wildeshausen an. In allen vier Orten biete das Kinderschutz-Zentrum zudem Informationsabende für interessierte Eltern an.
110 Fälle im Jahr
Bereits seit 2007 ist das Team aus Oldenburg jeweils montags im katholischen Kindergarten Knaggerei zu Gast. „Das Angebot findet eine hohe Akzeptanz“, sagt auch Petra Klarmann. Das Thema „Kindeswohlgefährdung“ gerate bei Fachkollegen wie bei Eltern und Angehörigen immer stärker in den Fokus. Das zusätzliche Angebot ist auch den Entfernungen geschuldet: Der Weg zum Kinderschutzzentrum in der Oldenburger Friederikenstraße sei für viele Betroffene zu weit. „Ein vierjähriges Kind ist bei uns schlicht eingeschlafen, als es mit seiner Mutter aus Harpstedt zu uns kam“, erzählt Diplom-Psychologe Harald Reyle. Im Jahr 2010 hatte das Kinderschutzzentrum rund 110 völlig unterschiedlich gelagerte Beratungsfälle zu bearbeiten. In der Fachberatung seien es rund 200 gewesen. Zudem bieten die Kinderschützer mobile Beratungen in KiTas oder Schulen an. Dort werde anhand von anonym vorgestellten Fällen exemplarisch das Vorgehen besprochen.
Reyle weist darauf hin, das der neu formulierte Paragraf 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) die Träger der freien Jugendhilfe stärker in die Verantwortung nehme und ein systematisches Vorgehen bei möglicher Kindeswohlgefährdung verlange. Kreis-Sozialdezernent Robert Wittkowski rechnet damit, dass der Bund das Kinderschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode reformiert.
26 500 Euro vom Kreis
Seit 1988 unterstützt der Landkreis das Angebot. Der Zuschuss wurde im vergangenen Jahr von 14 000 auf 26 500 Euro aufgestockt. „Nach Fällen wie Kevin dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen“, sagt Wittkowski. Der Kreisrat weist auf die Notwendigkeit eines derartigen Angebotes „in der Fläche“ hin. Es gehe nicht darum, eine Telefonnummer zu kennen; die Menschen wollten ein Gesicht sehen. Wittkowski zufolge gibt es beim Thema Kindeswohlgefährdung weiterhin ein großes Informationsdefizit. Zwar kämen die „Täter“ selten in Beratungsstunden. Wichtig sei es auch, das soziale Umfeld zu sensibilisieren.
