Friesland - Mit den jetzt vom Kreistag beschlossenen Neuerungen in der friesländischen Schullandschaft ist auch der Erhalt der Oberschule Bockhorn gesichert. Das hat der Landkreis Friesland am Freitag in einer Pressemitteilung bekräftigt. Wie die Kreisverwaltung schon in ihrer Vorlage aus dem September in umfangreichem Zahlenmaterial dargestellt hat, bleibt die Oberschule Bockhorn bei – wie jetzt beschlossen – Einrichtung einer vierzügigen IGS in Zetel zunächst drei-, dann zweizügig bis in das letzte berechnete Prognosejahr 2022/23.
Bestand bleibt
Damit ist ihr Bestand gesichert, so der Landkreis. Wie überall zeige sich hier zwar auch die demografische Entwicklung, die Planung für die Entwicklung der Schulstandorte ist aber gerade deshalb so ausgelegt, dass sie alle erhalten bleiben können – im Interesse der überwiegenden Zahl der Eltern, die ein gutes weiterführendes Schulangebot am Wohnort wünscht.
Auch Qualität und inhaltliche Ausrichtung der Oberschule Bockhorn lassen bei der Kreisverwaltung keinerlei Zweifel an einer guten Schulzukunft in Bockhorn. Dass alle Oberschulen, so wie auch alle anderen weiterführenden Schulen, grundsätzlich angesichts des demografischen Wandels miteinander kooperieren müssen, hat die Kreisverwaltung schon seit langem betont – eine Entwicklung, die unabhängig von der konkreten Planung ist. Die Niedersächsische Landesschulbehörde teilt in einer Stellungnahme an den Landkreis Friesland die Auffassung, dass Kooperationen notwendig sind, stellt aber auch klar, dass aus ihrer Sicht der Standort Bockhorn nicht in seinem Bestand gefährdet ist.
Beschluss zeigt Wirkung
Eine Weiterentwicklung des niedersächsischen Schulsystems zu einem zusammengeführten integrativen Angebot neben dem Gymnasium bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht Gegenstand konkreter Planungen auf Kreisebene sein. In diesem Lichte ist laut Landkreis der vom Kreistag mehrheitlich verabschiedete Ergänzungsantrag zu sehen, der bei veränderter Gesetzeslage eine weitere IGS in Varel vorbereiten soll. Dies könne ohnehin erst in seinen Auswirkungen geprüft werden, wenn ein neues Schulgesetz vorliegt. Unabhängig davon entfaltet dann der nach wie vor gültige Kreistagsbeschluss seine Wirkung, dass alle Schulstandorte erhalten bleiben sollen. Der Landkreis steht hinter einem weiterführenden Schulstandort in Bockhorn.
