Edewecht - Das Thema „IGS“ wird in der Gemeinde Edewecht sehr wahrscheinlich auf die längere (Schul-)Bank geschoben. „Noch ist die gesetzliche Ausgestaltung zu unklar“, sagt Petra Lausch. Die Bürgermeisterin bezieht sich auf das Niedersächsische Schulgesetz. Das ist zwar durch die neue rot-grüne Regierung in Hannover reformiert worden. Doch es erklärt die Integrierten Gesamtschulen (IGS) bisher nicht zu Regelschulen, wie es Gymnasien, Haupt-, Real- und Oberschulen sind.

Eine IGS müsste zusätzlich geschaffen werden, und dafür gibt es im Gesetz Bedingungen. Auf dem jüngsten Schulausschuss führte Petra Knetemann, Leiterin des Fachbereichs Bildung, Bürgerservice und Soziales bei der Gemeinde, diese aus. Eine Vierzügigkeit (das entspricht 96 Schülern) wird vorausgesetzt. Die Gemeinde muss den Nachweis erbringen, dass für zehn Jahre die Mindestschülerzahl gewährleistet ist – ermittelt durch eine Befragung der Eltern.

„Die Eltern können nicht Ja oder Nein zur IGS sagen“, erläutert Knetemanns Kollege Jens Schöbel im Gespräch mit der NWZ. „Es wird abgefragt, welche Schulform sie für ihre Kinder bevorzugen.“ Und: „Jeder von uns ausgegebene, aber nicht ausgefüllte Bogen wird als Nein gewertet.“ Es gebe keine Chance zu einer weiteren Befragung. Derzeit, so Knetemann in der Sitzung, wählten rund 42 Prozent aller Eltern des vierten Grundschuljahrgangs das Gymnasium für ihren Nachwuchs.

Auf Verwaltungsebene wurden Gespräche mit Bad Zwischenahn über eine mögliche Kooperation in Sachen IGS geführt. Dort will man abwarten, bis das Niedersächsische Schulgesetz klarer ausformuliert ist. Das könnte zum August 2015 sein.

Die Mitglieder des Edewechter Schulausschusses plädierten dafür, bis zur umfassenden Änderung des Schulgesetzes die gefassten Ratsbeschlüsse zu einer möglichen Umwandlung der OBS in eine IGS auszusetzen. Der Gemeinderat soll über diesen Vorschlag am 31. März entscheiden.

Kerstin Buttkus
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