Stuttgart - Das Karneval- beziehungsweise Fasching-Fieber macht vielerorts auch vor Arbeitnehmern nicht halt. Mancherorts herrscht Ausnahmezustand – auch im Büro. Am Arbeitsplatz sind Narren jedoch besser etwas vorsichtiger. Nicht alles wird gerne gesehen. Bevor Mitarbeiter ihrem Chef die Krawatte abschneiden, sollten sie deshalb lieber kurz innehalten.
Wer allzu sehr in Feierlaune ist, handelt sich sonst womöglich Ärger ein.
Das wirkt sonst nicht nur unhöflich. Im schlimmsten Fall handeln Beschäftigte sich sogar eine Abmahnung ein, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. In nicht wenigen Betrieben hat der Arbeitgeber per Betriebsverordnung festgelegt, dass Alkohol im Büro untersagt ist. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Im Prinzip machen sich Arbeitnehmer dadurch sogar schadenersatzpflichtig, erläutert Rechtsanwalt Meier. Und im schlimmsten Fall sei darin eine Störung des Betriebsfriedens zu sehen, und der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen. Bevor Mitarbeiter diesen Scherz machen, sollten sie deshalb sichergehen, dass das Gegenüber ihn versteht – und im Zweifel lieber darauf verzichten.
Wer übrigens glaubt, im Karneval hat die Polizei anderes zu tun, als Verkehrsteilnehmer zu überprüfen, der irrt: An den närrischen Tagen bis nach Aschermittwoch wird für gewöhnlich verstärkt kontrolliert.
