NORDKREIS - Endlich Sommerferien, jubelten am Mittwoch viele Schüler. Jetzt heißt es ausspannen – aber nicht für alle. Seitdem das Land Niedersachsen die Regelung der „Nachträglichen Versetzung“ ins Schulgesetz geschrieben hat, heißt es für einige Schüler in den Ferien nachsitzen, um doch noch das Klassenziel und damit die Versetzung zu schaffen.

Wer eine „5“ zu viel im Zeugnis hat, kann in den Ferien schriftlich und mündlich in diesem Fach nachgeprüft werden. „Von dieser Regelung machen wir aber selten Gebrauch. Im Schnitt haben wir nur einen Schüler pro Schuljahr, der sich in den Ferien dieser Prüfung unterzieht“, berichtet Manfred Broek, Leiter des Schulzentrums Saterland. Ob ein Schüler die Gelegenheit erhält, über die Nachprüfung den Sprung in die nächste Jahrgangsstufe zu schaffen, entscheidet laut Broek die Zeugniskonferenz.

Am LSG wurde die Regelung bisher ebenfalls kaum angewandt. „Vor zwei Jahren waren es mal zwei Schüler. Ich bin kein Anhänger der Regelung, weil sie Schüler unter ungeheuren Druck setzt und ihnen zudem die Sommerferien vermiest“, sagt Schulleiter Reinhard Dreker.

Drei Nachprüfungen gab es in diesem Jahr an der Realschule Friesoythe, berichtet Rolf Schliephake, Konrektor an der Schule. Eine geringe Zahl angesichts einer Schule mit 800 Schülern. „Die Erfolgsaussichten der Nachzügler lagen bisher bei 50 Prozent“, so der Pädagoge.

An der Heinrich-von-Oytha-Schule in Altenoythe hat man nach Angaben von Konrektor Wilhelm Wewer noch keine Schüler nachträglich versetzt. „Bevor einer sitzen bleibt, wird lange darüber in der Zeugniskonferenz gesprochen. Das hat schon seinen Grund“, betont Wewer. An seiner Schule gebe es Schüler, die bereits drei Mal eine „Ehrenrunde“ gedreht haben.

Auch Werner Sandmann, Rektor der Hauptschule Barßel, kann sich nicht daran erinnern, dass die etwa fünf Jahre alte Regelung bisher an seiner Schule genutzt wurde. „Wir gehen mit Versetzungen in der Regel recht großzügig um. Eine Fünf im Zeugnis ist doch keine Katastrophe“, meint der Schulleiter. Selbst bei zwei „Fünfen“ könne die Zeugniskonferenz noch der Versetzung zustimmen, wenn man überzeugt ist, dass der Schüler das Lernziel im nächsten Jahrgang erreichen kann.