NüRNBERG - Finden volljährige Schulabgänger keine Lehrstelle, müssen sie aufpassen, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht erlischt, erklärt Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit. Der nächste Ausbildungsabschnitt müsse spätestens im fünften Kalendermonat nach dem Monat beginnen, in dem der Schulabschluss erworben wurde. Endet die Schule etwa am 15. Juni, kommt als letzter Tag für den Start der 30. November infrage. Sonst gelte: Nachweisen, dass man sich um eine Stelle bemüht.

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