Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

Arbeit Guthaben für eine Auszeit ansparen

Isabelle Modler
Auszeit geplant? Unter Umständen  kann man ein Wertguthaben mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Auszeit geplant? Unter Umständen kann man ein Wertguthaben mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Scheurer

Oldenburg - Wollen Beschäftigte sich längerfristig vom Job freistellen lassen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrem Arbeitgeber ein Wertguthaben vereinbaren. Das Besondere daran: Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Auszeit bestehen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS).

Freiwilliges Angebot

Das angesparte Guthaben können sie etwa für eine Pflegezeit, Elternzeit oder ein Sabbatical nutzen. Neben einer Auszeit gibt es so auch die Möglichkeit, früher aus dem Beruf auszuscheiden – und zwar ohne die Gefahr, dass man eine Rente mit Abschlägen bekommt.

Beim Wertguthaben handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Einen Anspruch gibt es nicht.

In der Regel gilt: Der Arbeitgeber bringt seinen Anteil an der Sozialversicherung in das Wertguthaben ein. Während Beschäftigte grundsätzlich alle Entgeltteile einfließen lassen können. Dazu gehören neben Teilen des Bruttoentgelts etwa Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen und Überstundenvergütungen.

Sogar Urlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen hinausgehen, können gutgeschrieben werden. Dafür müssen sie in einen Geldwert umgerechnet werden.

Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung aus dem Wertguthaben ein angemessenes Arbeitsentgelt aus – erst in dieser Phase werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Das gilt bei Jobwechsel

Übrigens: Sollte jemand seinen Job wechseln oder den Arbeitsplatz verlieren, verfällt das Wertguthaben nicht. Seit 2009 kann es auf den neuen Arbeitgeber übertragen und weitergeführt werden.

Stimmt das neue Unternehmen nicht zu oder man bleibt ohne Job, kann man das Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen oder es sich auszahlen lassen – nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
Feilen am Plan für die neue Saison: Sebastian Schachten (rechts) und Fuat Kilic

WIE GEHT ES BEIM VFB OLDENBURG WEITER? Das sagt Sportleiter Schachten zu Abgängen und Kaderplan

Lars Blancke
Oldenburg
Wird als erste Zeugin im Untersuchungsausschuss angehört: Finanz-Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette (Grüne)

SITZUNG MEHRFACH UNTERBROCHEN Untersuchung zur Beförderung in Weils Staatskanzlei beginnt mit Eklat

Stefan Idel Büro Hannover
Hannover
Meinung
Am 3. Mai ist Tag der Pressefreiheit.

TAG DER PRESSEFREIHEIT Vom Glück, in einem freien Land zu leben

Ulrich Schönborn
Oldenburg
Auf Borkum wurden Ende April rund 20 Säcke mit bislang unbekanntem Inhalt angeschwemmt.

WAS WURDE ANGESCHWEMMT? Borkumer Drogenfund bleibt ein Rätsel

Axel Pries
Borkum
Symbolbild

UNFALL IN OLDENBURG Angetrunkener Radfahrer von Auto erfasst – schwer verletzt

Oldenburg