OLDENBURG - Wo bitte, geht’s zur Hochschule? Eine Frage, die jeder Oldenburger leicht beantworten kann. Schwerer wird’s beim „Wie“ – dabei sind die Wege in die Hochschule gerade vom Niedersächsischen Landtag vereinfacht worden. Die Zentrale Studienberatung der Universität hatte sich am Mittwoch des Themas angenommen und in der Reihe „UniTalk“ Schülerinnen und Schüler über Zugangswege zur Hochschule informiert – speziell auch über die erweiterten Zugangsmöglichkeiten ohne Abitur .

Diese klassische Voraussetzung für ein Studium – erworben an Gymnasien, Fachgymnasien, Kollegs, Abendgymnasien, Berufsoberschulen – ist durch die neuen Regelungen erheblich erweitert worden, erklärte Studienberaterin Christa Funke den Teilnehmern des „UniTalk“. Neu sei, dass als schulischer Abschluss nun auch die fachgebundene Fachhochschulreife (erworben z.B. an einer Fachoberschule) ausreiche.

Zugleich könne auch ein Studium beginnen, wer – neben der bisher schon ausreichenden beruflichen Vorbildung als Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirt – andere, ganz bestimmte Fortbildungsabschlüsse oder Fachschulabschlüsse habe. Auch könne man eine Ausbildung mit anschließender Berufserfahrung vorweisen, die von der Hochschule als gleichwertig anerkannt sei.

„Diese Regelungen werden bereits im Wintersemester 2010/11 erstmals angewendet“, teilte Christa Funke den Schülerinnen und Schülern mit.

Die Voraussetzung, studieren zu können, bedingt aber nicht, auch sofort zugelassen zu werden, sagte die Studienberaterin. Da gebe es zum Beispiel zulassungsbeschränkte Studiengänge, dessen Plätze vergeben werden nach Abiturnoten, Qualifikation/Eignung oder Wartezeit des Bewerbers; die Bewerbungsfrist hierfür endet am 15. Juli.

Daneben gebe es Studiengänge mit besonderen Zugangsvoraussetzungen; diese Plätze werde vergeben nach einer Aufnahmeprüfung (z.B. Sportprüfung) oder aufgrund des Nachweises fachlicher Kenntnisse. Nicht zu vergessen seien aber auch die zulassungsfreien Studiengänge, für die man sich ab 15. Oktober einschreiben könne – sofern die Studien-Voraussetzungen stimmen.

des Niedersächsischen Hochschulgesetzes besagt, dass derjenige studieren kann, der die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine (für bestimmte Studienzweige) als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt.

reicht auch, um einen Zugang zur Universität zu erlangen, bei folgenden Voraussetzungen: – Meisterprüfung – Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt – Fortbildungsabschluss (400 Unterrichtsstunden) nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksverordnung – Befähigung für den nautischen/technischen Schiffsdienst (400 Unterrichtsstunden) – Fachschulabschluss (Argrar, Wirtschaft, Gestaltung, Technik, Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik, Heilpädagogik) – Fortbildung im Gesundheitswesen, für sozialpflegerische oder -pädagogische Berufe (z.B. Erzieherin)