Oldenburg - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klage des Gasthörers Wolfgang Wurz gegen die Universität Oldenburg als unzulässig abgelehnt. Das teilte Wurz selbst der NWZ mit. Er hatte Klage eingereicht, nachdem das Dekanat der Fakultät IV der Human- und Gesellschaftswissenschaften dem Philosophie-Professor Ulrich Ruschig keinen weiteren Lehraufträge bewilligt hatte. Gasthörer und eine Studierendeninitiative hatten dagegen protestiert und unter anderem 700 Unterschriften für ein Fortsetzung des Engagements gesammelt.
„Ich muss also zur Kenntnis nehmen, dass für mich als betroffenem und zahlendem Gasthörer und auch für die Studenten insgesamt vor keinem Gericht die Möglichkeit gegeben ist, eine bis heute nicht begründete und also anscheinend willkürliche Entscheidung der Universität überprüfen zu lassen“, zeigte sich Wurz enttäuscht.
Derweil hat sich die Studierendeninitiative gemeinsam mit der Fachschaft Philosophie und dem Asta in einem offenen Brief an Uni-Präsident Hans Michael Piper und Wissenschaftsminister Björn Thümler gewandt. „Unseres Erachtens ist das studentische Mitbestimmungsrecht, welches das Niedersächsische Hochschulgesetz gerade in Belangen der Lehre vorsieht und ermöglichen, ja stärken wollte, umgangen worden“, bemängeln sie.
