Osnabrück/Köln - Neues Jahr, neues Glück: Der Wunsch nach beruflicher Veränderung geht bei vielen mit guten Vorsätzen Hand in Hand. Dann aber kann es schnell kompliziert werden. Man bewirbt sich auf zwei, drei Stellen und während man noch auf die Zusage des Traumarbeitgebers wartet, hat man schon eine andere. Wie geht man vor? Fünf Punkte, die weiterhelfen. Nicht zu lange pokern: Uwe Kanning, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Osnabrück, hält die Strategie, vor Annahme des Angebots um Bedenkzeit zu bitten, für unbedenklich: „Eine Woche ist wirklich nicht das Problem.“

Schließlich hat auch der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass die Entscheidung für einen Job wohlüberlegt und mit gutem Gefühl getroffen wird. „Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber bei so einer Entscheidung nicht ein paar Tage Zeit gibt, hat vermutlich auch keine gute Führungskultur“, gibt der Karriere-Coach Bernd Slaghuis zu bedenken.

Zu lang sollte die Bedenkzeit aber nicht sein: „Wer zu lange pokert, kann am Ende wirklich ohne Angebot dastehen“, sagt Recruiting-Expertin Katharina Hain vom Personaldienstleister Hays. Ein Angebot anzunehmen und nach Vertragszusendung um Bedenkzeit zu bitten oder sich nach Ablauf der Bedenkzeit nicht zurückzumelden, sind ebenfalls No-Gos. „In einem Arbeitsverhältnis geht es auch viel um Vertrauen“, so Hain.

Rechtlich gesehen kann es nur dann problematisch werden, wenn ein Vertrag bereits unterschrieben wurde, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Solange ich keinen Vertrag unterschrieben habe, hab ich das Angebot rechtlich gesehen nicht angenommen.“ Mit offenen Karten spielen: Am besten spielen Bewerberinnen und Bewerber von Anfang an mit offenen Karten. „Das ist auch eine Frage der Werthaltung“ sagt Kanning. Wer möchte, dass in einem Bewerbungsprozess fair mit einem umgegangen wird, sollte diese Wertschätzung auch dem potenziellen Arbeitgeber entgegenbringen. Das kann bedeuten, eine verbindliche und zeitnahe Frist anzugeben, bis zu der man sich zurückmeldet – und sie einzuhalten.

Es kann ebenso legitim sein, offen anzugeben, dass man sich noch in anderen Gesprächen befindet und eine ausstehende Rückmeldung noch abwarten möchte. In den meisten Fällen sind sich Arbeitgeber bewusst darüber, dass Bewerber sich nicht nur bei einer Stelle bewerben. Christiane Karsch, Coach für berufliche Neuorientierung, sagt: „Ich glaube, dass Firmen eher dankbar sind, wenn man offen ist.“ Bewerbung auf Augenhöhe: Statt auf die Zusage des Traumarbeitgebers zu warten, können Bewerber auch selbst aktiv werden. Slaghuis rät dazu, einfach mal nachzufragen: „Wie weit sind Sie im Prozess? Bin ich auf den vorderen Plätzen? Wann und wie geht es weiter?“ Das könne die eigene Position beim Traumarbeitgeber sogar stärken. Man sollte aber aufpassen, keinen Druck auszuüben. Das könne der Arbeitgeber auch negativ werten, warnt Kanning. Die zweite Wahl als Chance sehen: Selbst wenn es sich letzten Endes beim erhaltenen Angebot nur um die zweite oder dritte Wahl handelt, sollten Bewerber noch einmal genauer hinschauen, rät Slaghuis. „Man muss auch sehen, dass die Vorstellung eines Traumarbeitgebers nicht unbedingt der Realität entspricht“, sagt Kanning. Klarheit schafft Sicherheit: Wenn man merkt, dass noch Fragen auftauchen, kann man auch um ein zweites Gespräch bitten. „Vielleicht ist es nur die zweite Wahl, weil mir noch wichtige Informationen fehlen“, sagt Slaghuis. „Klarheit schafft Sicherheit.“ Eine Möglichkeit für mehr Sicherheit besteht darin, an einem Schnuppertag das Team und die Arbeitskultur kennenzulernen, schlägt Hain vor.

Wenn dann immer noch Zweifel bestehen, sollte man auf sein Bauchgefühl hören. „Man muss da auch ehrlich zu sich selbst sein“, sagt Kanning. Es kann auch klug sein, einen Vertrag ziehen zu lassen – dann sollte man aber auch rechtzeitig absagen.