Oldenburg - Der Vorwurf gegen einen Lehrer der Grundschule Donnerschwee wiegt schwer. Erhoben wird er vom Vater eines Viertklässlers und bezieht sich auf einen Vorfall auf dem Pausenhof Anfang Januar.

Der Lehrer soll den Schüler am Kragen gepackt, ihn durchgeschüttelt und mit den Worten „Wie redest du mit mir. So redest du nicht mit mir. Verstanden!“ angeschrien haben. Vorausgegangen sei ein angebliches Missverständnis über das Pausenende. Offenbar hatte eine Schülergruppe das Klingelzeichen überhört, worauf sie der Aufsicht führende Lehrer hinwies. Als der Viertklässler daraufhin antwortete, dass es noch nicht geklingelt habe, sei der Lehrer handgreiflich geworden und verbal entgleist.

Beobachtet wurde das von mehreren Klassenkameraden des Zehnjährigen, deren Aussage-Protokolle der NWZ vorliegen. Der Junge habe dem Lehrer „höflich“ geantwortet, beschreibt ein Mitschüler, sei aber während der Unterredung die ganze Zeit am Kragen festgehalten und geschüttelt worden. „Er schrie ihm ins Gesicht“, heißt es über das Verhalten des Lehrers. Der Vater wendete sich umgehend an die Schulleiterin und die Landesschulbehörde „Ich verlange eine lückenlose Aufklärung“, forderte er.

„Wir setzen uns zum Ziel, einen Lern- und Lebensraum zu schaffen, in dem wir den Kindern Geborgenheit, Schutz und Sicherheit bieten, soweit wir es können“, heißt es im Leitbild der Grundschule, in dem auch von sozialem Umgang und Wertschätzung die Rede ist. „Den Vorwurf, dass es ein pädagogisch nicht einwandfreies Verhalten eines Kollegen gegeben haben soll, nehmen wir sehr ernst“, sagte Schulleiterin Grit Bornemann-Bratz auf Nachfrage der NWZ. Inzwischen, so bestätigt der Vater, habe sich der Lehrer „in aller Form“ bei seinem Sohn entschuldigt.

Schulintern sei der Vorfall damit abgeschlossen, sagt Bornemann-Bratz, doch der Vater erwartet nun Disziplinar-Maßnahmen von der Schulbehörde. „So etwas darf einem Pädagogen nicht passieren“, schimpft er und befürchtet, dass der Fall rasch unter den Teppich gekehrt werden soll.

„Die Aufarbeitung des Vorfalls wurde seitens der Schulleiterin professionell und hinreichend vorgenommen, wie der involvierte Elternvertreter bestätigte“, antwortete die Behörde dem Vater. Der Vorwurf der „Nichtaufklärung oder Vertuschung“ sei somit nicht erkennbar. Der Vorfall werde aber an die dienstrechtliche Abteilung zur Prüfung weitergeleitet.