Sandel - Die Hundetrainerinnen Jacqueline Schober und Gisela Janssen von der Hundeschule Hundekonzepte Friesland in Sandel haben zurzeit alle Hände voll zu tun: Am 1. Juli ist in Niedersachsen das neue Hundegesetz in Kraft getreten. „Seitdem steht das Telefon nicht mehr still“, sagt Jacqueline Schober. Die beiden Frauen sind anerkannte Prüferinnen und somit berechtigt, den Sachkundenachweis abzunehmen.
Viele Hundebesitzer fragen die Trainerinnen nach den Auflagen, die mit dem Gesetz verbunden sind. „Vor allem die praktische Prüfung bereitet vielen Sorgen“, sagt Janssen. Viele seien verunsichert, hätten das Gefühl, dass sie die Prüfung mit ihrem Hund nicht bestehen können.
Entwarnung für Halter
„Wir wollen Entwarnung geben“, betont Schober: In der praktischen Prüfung gehe es nicht um den Hund und seinen Ausbildungsstand, sondern nur um die Fähigkeiten des Halters. „Es ist sogar möglich, die Prüfung mit einem anderen Hund abzulegen“, erklärt Schober. Der Sachkundenachweis sei vergleichbar mit der Führerscheinprüfung. „Dabei geht es ja auch um den Fahrer und nicht um den Wagen“, sagt Schober.
Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfung darf nur von anerkannten Prüfern abgenommen werden. Ausgenomen von der Sachkundeprüfung sind Hundehalter, die zum Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 1. Juli 2011 nachweislich einen Hund länger als zwei Jahre gehalten haben. Wer danach zum ersten Mal einen Hund angeschafft hat, muss den Nachweis erbringen.
„Wir haben in Niedersachsen das modernste Hundegesetz in Deutschland“, sagt Janssen. Beide Hundetrainerinnen begrüßen das Gesetz, auch wenn sie sich eine bessere Vorbereitung gewünscht hätten: „Es war sehr lange unklar, was genau von den Hundehaltern erwartet wird. Auch die Ordnungsämter in den Kommunen sind offenbar schlecht informiert gewesen“, bemängeln sie. So habe lange Zeit Verwirrung geherrscht, auch die Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes hätten viele Hundehalter nicht richtig verstanden.
„Halter, die ihren Hund nach Juli 2011 angeschafft haben, sind überrascht, dass sie die Sachkundeprüfung absolvieren müssen“, sagt Schober. Offenbar seien viele davon ausgegangen, die Nachweispflicht gelte erst für Neuhundehalter ab Juli 2013. „Wir hätten uns dagegen gewünscht, dass alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen müssen. Denn nur weil ein Halter jahrelang einen Hund hatte, bedeutet das nicht, dass er keine Fehler macht“, sagt Schober.
Angst vor der Prüfung müssen Hundehalter aber nicht haben: „Sie ist so konzipiert, dass sie gut bestanden werden kann“, sagt Janssen. Die Hundeschule Hundekonzepte Friesland bietet Vorbereitungskurse an, sowohl auf den theoretischen als auch auf den praktischen Teil der Prüfung.
Die Sachkundeprüfungen können aber auch ohne entsprechende Kurse abgelegt werden. „Wenn ein Halter sich das zutraut, dann geht das natürlich auch“, sagt Schober.
Alltagssituationen
Bei der Prüfung gehe es darum, Alltagssituationen zu meistern. „Wenn der Hund erst nach dem zweiten oder dritten Ruf kommt, dann ist das auch in Ordnung“, meint Schober. „Beim dritten Mal muss er aber kommen.“
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Anschaffung eines Hundes, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Die Trainerinnen empfehlen, die Prüfungen so schnell wie möglich nachzuholen, falls der Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft wurde, die Prüfungen aber noch nicht absolviert sind. „Niemand muss Angst haben, dass ihm sein Hund weggenommen wird“, sagt Schober.
Die Prüfungen können zudem beliebig häufig und in beliebigem Abstand wiederholt werden. Für jede Prüfung fallen allerdings erneut Prüfungskosten an.
Hundehalter, die bereits eine andere vergleichbare Prüfung absolviert haben, müssen Schober zufolge übrigens nicht erneut antreten: „Diese Halter haben ihre Sachkunde bereits unter Beweis gestellt.“
