Wildeshausen/Landkreis - Rechtzeitig die Anträge auf Fördermittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) stellen: Daran erinnert die Kreisverwaltung des Landkreises Oldenburg. Mit diesem Programm fördert der Bund Schüler und Studenten, denen für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung finanzielle Unterstützung brauchen.
Studenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Schüler von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen wenden sich zur Antragstellung an das jeweilige Studentenwerk, das der Hochschule zugeordnet ist bzw. an das Amt für Ausbildungsförderung in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte gelegen ist.
Für Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10), Berufsfachschulen und Fachschulklassen, Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abendschulen ist die Kreisverwaltung zuständig.
Damit Bafög ab Beginn eines Schuljahres gewährt werden kann, muss der Antrag spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem das Schuljahr beginnt. Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge garantieren zu können, sollten die Anträge bereits jetzt bzw. frühzeitig und vollständig eingereicht werden.
Info: Landkreis, Amt für Arbeit und Soziale Sicherung, Christine Winzinger, Marie Luise Lehnhof,
