Berlin - Wenn Arbeitnehmer wissen wollen, ob sie für einen Zweitjob die Zustimmung des Chefs brauchen, ist vor allem der Blick in den Arbeitsvertrag entscheidend. „Steht darin, dass sie eine Genehmigung benötigen, müssen sie auf jeden Fall vorher den Vorgesetzten fragen“, erklärt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Finden Arbeitnehmer im Vertrag keine Angaben zum Zweitjob, müssen sie keine Erlaubnis vom Chef einholen. Beamte brauchen hingegen grundsätzlich eine Genehmigung.
Außerdem kann nicht jeder Arbeitnehmer jede Art von Nebenjob ausüben: „Möchte ein Arbeitnehmer bei der Konkurrenz arbeiten, ist das nicht erlaubt“, sagt Meier. Ferner darf die Arbeit beim Hauptarbeitgeber unter dem Nebenjob nicht leiden. Schließlich muss auch eine Interessenkollision ausgeschlossen sein.
