Harpstedt - Sollte in Harpstedt vielleicht schon zum 1. August 2014 eine Integrierte Gesamtschule (IGS) eingerichtet werden können, dann muss die Samtgemeinde gerüstet sein. Denn für Schüler aus der Samtgemeinde, die weiterhin eine Haupt- oder Realschule besuchen wollen, muss es einen alternativen Standort geben. Aus diesem Grund haben die Samtgemeinde und die Stadt Wildeshausen eine Vereinbarung ausgearbeitet, die die Aufnahme von Harpstedter Schülern an der Haupt- und der Realschule in Wildeshausen ermöglicht.
Am Dienstagnachmittag war diese Vereinbarung Thema im Schulausschuss der Samtgemeinde. „Sie stützt sich auf die Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden aus dem Jahr 2009“, erklärte Samtgemeindebürgermeister Uwe Cordes den Ausschussmitgliedern im Lehrerzimmer der Grundschule Harpstedt. Danach müsse sich die Samtgemeinde an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten und eventuell auch an baulichen Kosten der Haupt- und der Realschule beteiligen. Diese können aber quasi „gegengerechnet“ werden, da davon auszugehen ist, dass Wildeshauser Schüler auch eine IGS in Harpstedt besuchen würden. Die Kostenerstattung erfolgt dann im Saldo der jeweiligen Schülerzahlen. Cordes geht davon, dass die meisten Harpstedter vor Ort an einer IGS bleiben.
CDU-Fraktionsvorsitzender Hartmut Post hatte den Eindruck, dass die Vereinbarung eher zugunsten von Wildeshausen ausgelegt sei: „Aber um die IGS nicht aufzuhalten, wird die CDU zustimmen.“ „Wir sollten die IGS leben und unterschreiben“, so der Appell von Anne Wilkens-Lindemann (SPD). Und so erfolgte die Beschlussempfehlung einstimmig. Regina Huntemann (Grüne) kündigte im Falle einer IGS-Gründung an, eine ähnliche Vereinbarung mit den Gemeinden zu schließen, aus denen Schüler eine IGS in Harpstedt besuchen wollen. Am Donnerstag beschäftigt sich der Wildeshauser Schulausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit der Vereinbarung.
Nebenbei konnte Cordes berichten, dass das neue Schulgesetz der Landesregierung jetzt vorliege. Danach sei nur für die Neugründung einer IGS eine Vierzügigkeit zwingend notwendig. Werde eine IGS nur ein Jahr später dreizügig, habe das keine Konsequenzen für den Fortbestand dieser Schule.
