Oldenburg - Selbst gebackene Plätzchen, Waffeln und Kuchen – diese Leckereien gehören in der Weihnachtszeit einfach dazu. In vielen Schulen sind Weihnachtsbasare und andere Veranstaltungen, bei denen auch gebacken wird, Tradition. Doch in manchen Schulen wird nicht mehr gebacken. Der Grund: Die Schule könnte in die Verantwortung genommen werden, wenn jemandem das Gebäck nicht bekommt. Die Entscheidung, ob das Backen in der Schule genehmigt wird, liegt demnach in der Hand der Schulen – und hängt häufig damit zusammen, ob es eine Küche gibt oder nicht.

„Das Herstellen von Waffeln oder Keksen gestatten wir aus hygienischen Gründen nicht“, sagt Cornelia Meyer-Brinkmann, stellvertretende Schulleiterin des Alten Gymnasiums. „Genehmigt in Absprache mit der Mensa haben wir allerdings, dass kandierte Früchte und selbst gebackene Plätzchen verpackt von Zuhause mitgebracht und für einen guten Zweck verkauft werden dürfen.“ Somit sei es den Schülerinnen und Schülern möglich, in der Weihnachtszeit Geld für soziale Projekte zu sammeln.

Auch Katrin Wutschke, Schulleiterin Neues Gymnasium, sagt: „Grundsätzlich wird bei uns an der Schule nicht gebacken, da die Möglichkeiten dafür auch nicht gegeben sind“. Mitgebrachte Plätzchen für klasseninterne Weihnachtsfeiern seien aber in Ordnung. Dabei gehe der Trend aber auch zu gekauften Weihnachtsleckereien.

Die Liebfrauenschule, an der ein Weihnachtsbasar am letzten Schultag vor Weihnachten zur Tradition gehört, genehmigt Aktionen mit frischem Waffelteig schon seit längerer Zeit nicht mehr. „Bei uns dürfen nur trockene Artikel wie Kekse verkauft werden. Ein Arbeiten mit frischem Teig genehmigen wir nicht. Wichtig ist, dass von den Lebensmitteln keine Salmonellengefahr ausgeht“, erklärt Margret Meyer, stellvertretende Schulleiterin der Liebfrauenschule.

An der Grundschule Haarentor gehört das gemeinsame Backen der Kinder und Eltern schon lange zur Adventszeit. Eine Küche, die für die Teigherstellung und das Backen genutzt werden kann, ist dort vorhanden.

Das gelegentliche Mitbringen von Kuchen, Keksen und anderen Leckerbissen von Mitschülern zum Unterricht in der Klasse, zum Beispiel in der Weihnachtszeit oder auch bei Geburtstagen, gehorcht rechtlich den gleichen Regeln wie bei Straßenfesten – und unterliegt daher nicht unmittelbar den Vorschriften des Lebensmittelrechts. So meldete es der Auskunfts- und Informationsdienst für Ernährung (AID) in Bonn. Anders verhält es sich allerdings, wenn Lebensmittel in der Schule gebacken oder mitgebracht werden, um dort verkauft zu werden. In diesen Fällen gilt das Lebensmittelrecht. Empfohlen wird daher eine Unterweisung der Mithelfenden sowie eine Dokumentation der eingegangenen Speisen, rät der AID.

Insbesondere bei der Verarbeitung von rohen Eiern müsse mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden, raten die Experten. Grundsätzlich sei jeder für die von ihm in Umlauf gebrachten Lebensmittel verantwortlich, heißt es zudem in einem Ratgeber des TÜV Süd. Wer sich unsicher ist, kann sich im niedersächsischen Hygieneleitfaden für die Schulverpflegung oder in den angebotenen Medien des Auskunfts- und Informationsdienstes für Ernährung (AID) informieren.

Oldenburg - Selbst gebackene Plätzchen, Waffeln und Kuchen – diese Leckereien gehören in der Weihnachtszeit einfach dazu. In vielen Schulen sind Weihnachtsbasare und andere Veranstaltungen, bei denen auch gebacken wird, Tradition. Doch in manchen Schulen wird nicht mehr gebacken. Der Grund: Die Schule könnte in die Verantwortung genommen werden, wenn jemandem das Gebäck nicht bekommt. Die Entscheidung, ob das Backen in der Schule genehmigt wird, liegt demnach in der Hand der Schulen – und hängt häufig damit zusammen, ob es eine Küche gibt oder nicht.

„Das Herstellen von Waffeln oder Keksen gestatten wir aus hygienischen Gründen nicht“, sagt Cornelia Meyer-Brinkmann, stellvertretende Schulleiterin des Alten Gymnasiums. „Genehmigt in Absprache mit der Mensa haben wir allerdings, dass kandierte Früchte und selbst gebackene Plätzchen verpackt von Zuhause mitgebracht und für einen guten Zweck verkauft werden dürfen.“ Somit sei es den Schülerinnen und Schülern möglich, in der Weihnachtszeit Geld für soziale Projekte zu sammeln.

Auch Katrin Wutschke, Schulleiterin Neues Gymnasium, sagt: „Grundsätzlich wird bei uns an der Schule nicht gebacken, da die Möglichkeiten dafür auch nicht gegeben sind“. Mitgebrachte Plätzchen für klasseninterne Weihnachtsfeiern seien aber in Ordnung. Dabei gehe der Trend aber auch zu gekauften Weihnachtsleckereien.

Die Liebfrauenschule, an der ein Weihnachtsbasar am letzten Schultag vor Weihnachten zur Tradition gehört, genehmigt Aktionen mit frischem Waffelteig schon seit längerer Zeit nicht mehr. „Bei uns dürfen nur trockene Artikel wie Kekse verkauft werden. Ein Arbeiten mit frischem Teig genehmigen wir nicht. Wichtig ist, dass von den Lebensmitteln keine Salmonellengefahr ausgeht“, erklärt Margret Meyer, stellvertretende Schulleiterin der Liebfrauenschule.

An der Grundschule Haarentor gehört das gemeinsame Backen der Kinder und Eltern schon lange zur Adventszeit. Eine Küche, die für die Teigherstellung und das Backen genutzt werden kann, ist dort vorhanden.

Das gelegentliche Mitbringen von Kuchen, Keksen und anderen Leckerbissen von Mitschülern zum Unterricht in der Klasse, zum Beispiel in der Weihnachtszeit oder auch bei Geburtstagen, gehorcht rechtlich den gleichen Regeln wie bei Straßenfesten – und unterliegt daher nicht unmittelbar den Vorschriften des Lebensmittelrechts. So meldete es der Auskunfts- und Informationsdienst für Ernährung (AID) in Bonn. Anders verhält es sich allerdings, wenn Lebensmittel in der Schule gebacken oder mitgebracht werden, um dort verkauft zu werden. In diesen Fällen gilt das Lebensmittelrecht. Empfohlen wird daher eine Unterweisung der Mithelfenden sowie eine Dokumentation der eingegangenen Speisen, rät der AID.

Insbesondere bei der Verarbeitung von rohen Eiern müsse mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden, raten die Experten. Grundsätzlich sei jeder für die von ihm in Umlauf gebrachten Lebensmittel verantwortlich, heißt es zudem in einem Ratgeber des TÜV Süd. Wer sich unsicher ist, kann sich im niedersächsischen Hygieneleitfaden für die Schulverpflegung oder in den angebotenen Medien des Auskunfts- und Informationsdienstes für Ernährung (AID) informieren.