WESTERSTEDE - Die Stadt Westerstede gibt bekannt, dass nach dem 31. August geborene Kinder, die zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag in die Schule aufgenommen werden können. Die Jungen und Mädchen müssen allerdings die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.

Die Erziehungsberechtigten können am 1. und 2. März jeweils in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr telefonisch in der zuständigen Grundschule einen individuellen Anmeldetermin vereinbaren. Die Geburtsurkunde und das kinderärztliche gelbe Untersuchungsheft müssen zu dem Anmeldetermin mitgebracht werden. Eine verpflichtende Einschulungsuntersuchung, zu der die angemeldeten Kann-Kinder automatisch eingeladen werden, erfolgt durch eine Kinderärztin des Gesundheitsamtes.

Und das sind die Telefonnummern der einzelnen Schulen im Bereich der Stadtgemeinde Westerstede:

Brakenhoff-Schule, Telefon  04488/84580, Grundschule Gießelhorst, Telefon  04488/1452, Hössengrundschule, Telefon  04488/ 845614, Grundschule Ocholt, Telefon  04409/92850 und Grundschule Westerloy, Telefon  04488/2634.

Nähere Informationen erteilen auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Telefon  04488/55573.