WIEFELSTEDE - Die Verbesserung des Schulangebotes in Wiefelstede stand in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates auf der Tagesordnung. Inzwischen hat der Landkreis in einem Entwurf des Schulentwicklungsplans die Einrichtung einer Kooperativen Gesamtschule favorisiert; bis zum 30. September soll die Gemeinde dazu Stellung nehmen. Dafür sollen nach den Sommerferien eine zusätzliche Schulausschusssitzung und eine zusätzliche Ratssitzung einberufen werden.
„Eine IGS richtet sich nicht gegen andere Schulen, sondern es soll nur eine Angebotserweiterung mit einem besonderen pädagogischen Konzept sein“, betonte Jörg Weden (SPD). Er könne nicht verstehen, wovor die Gegner der IGS Angst haben. Vorteile seien vielmehr die fehlende Selektion im vierten Schuljahr und die Möglichkeit besserer Abschlüsse für etwas später entwickelte Schüler.
Gemeinsam agieren
Jens Nacke (CDU) sieht die Möglichkeit, jetzt mit Rastede gemeinsam zu agieren: „Dann gäbe es einen KGS-Standort in Rastede und einen in Wiefelstede mit einer gemeinsamen Oberstufe“, sagte er. Nacke stellte den Änderungsantrag, die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ammerland alle notwendigen Verfahrensschritte für die Einrichtung einer KGS Wiefelstede ab dem Schuljahr 2010/2011 zu vollziehen. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit der Ratsmitglieder abgelehnt.
Jens-Gert Müller-Saathoff (Grüne) wies darauf hin, dass die Einrichtung einer IGS in Wiefelstede nicht bedeute, dass eine KGS im Ammerland nicht gewollt sei. Es gebe bereits eine KGS in Rastede und ein Gymnasium in Bad Zwischenahn. „Eine IGS ist die richtige Wahl für Wiefelstede, und ich bin dafür, dass es in Wiefelstede sowohl eine Sekundarstufe I als auch eine Sekundarstufe II geben soll“, sagte Müller-Saathoff.
Mehrheitlicher Beschluss
In der Abstimmung beschlossen die Gemeinderatsmitglieder mehrheitlich, dass seitens der Gemeinde Wiefel-
stede beim Landkreis Ammerland die Einrichtung einer IGS beantragt wird und die notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet werden. Darüber hinaus geht aus dem Ratsbeschluss hervor, dass die Gemeinde sich die Option einer KGS offenhält, wenn die Planung einer IGS scheitert: „Sollte die Einrichtung einer IGS aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, beantragt die Gemeinde beim Landkreis alternativ die Einrichtung einer KGS.“
