Wildeshausen - Ein typisches Bild am Freitagabend in der Nordwest-Bahn oder auf dem Parkplatz der Disco „Five Elements“: Jugendliche holen ihre blanko unterschriebenen „Muttizettel“ heraus und suchen volljährige Partygänger, die ihren Namen als vorübergehender Erziehungsbeauftragter hergeben. „Die meisten von ihnen wissen gar nicht, was sie damit tun, und das wollen wir ändern “, sagt Martin Ahlrichs, Leiter des Kreisjugendamtes.
Wenn Teenies feiern
Doch was ist eigentlich genau eine Erziehungsbeauftragung bzw. umgangssprachlich ein „Muttizettel“? Dahinter verbirgt sich, dass Eltern einer anderen volljährigen Person zeitlich begrenzt Erziehungsaufgaben, wie zum Beispiel die Aufsichtspflicht, übertragen können. Damit dürfen diese Jugendlichen länger als 22 Uhr auf einer Veranstaltung bleiben.
„Die meisten, die ihren Namen für oft mehrere ,Muttizettel’ hergeben, wissen jedoch gar nicht, was für eine Verantwortung sie damit übernehmen“, berichtet der Harpstedter Jugendpfleger Markus Pieper. Genau genommen habe man damit die „Arschkarte“. Und genau solche hat der landkreisweite Arbeitskreis „Jugendschutz“ jetzt in einer Auflage von 10.000 Stück drucken lassen.
Auf der Rückseite der „Arschkarte“ stehen die Pflichten, die man mit dem „Muttizettel“ übernimmt, als da sind: Ich darf selber keinen Alkohol trinken, bin verantwortlich für den Hin- und Rückweg der minderjährigen Person, muss die gesamte Zeit in ihrer Nähe bleiben, muss aufpassen, dass sie nicht raucht und dass sie keinen harten Alkohol trinkt.
Genauso in sich hat es die ebenfalls in einer Auflage von 10.000 Stück gedruckte Faltkarte für Eltern. Sie stellt die kritische Frage: „Sollen Sie den ,Muttizettel’ unterschreiben?“ Um das zu klären, sollte man sich kritisch fragen, ob man weiß, wem man die Erziehungsbeauftragung gewährt, wie gut man diese Person kennt und ob diese Person wirklich geeignet ist.
Die Elternkarten werden ebenso wie die „Arschkarten“ ab sofort in den höheren Jahrgängen der Schulen verteilt.
Zu guter Letzt hat der Arbeitskreis noch 1000 Flyer für die Veranstalter von Festen vorbereitet zwecks korrekter Handhabung der „Muttizettel“. „Sie werden über die Ordnungsämter verteilt, die für die Schankerlaubnis zuständig sind“, erläutert Dirk Emmerich von der Kreisjugendpflege. „Denken Sie daran: Eine Erziehungsbeauftragung entbindet den Veranstalter niemals von seiner Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes für Minderjährige, die seine Veranstaltung besuchen“, lautet einer der Hinweise darauf.
Damit alles gut läuft
„Bei aller Aufklärungsarbeit wollen wir aber natürlich nicht bewirken, dass keine Erziehungsbeauftragungen mehr übernommen werden“, ergänzt Beate Pollak vom Jugendamt. Wenn alles gut laufe und mit Eltern und Freunden abgesprochen sei, spreche nichts dagegen.
Und wenn Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei bei einer ihrer sporadischen Kontrollen auf großen Festen oder in Discos feststellen, dass doch Missbrauch mit den „Muttizetteln“ getrieben wird, indem zum Beispiel der Beauftragte gar nicht mehr vor Ort oder sein Schützling betrunken ist? „Dann kann schon mal ein Bußgeld verhängt werden oder die Eltern werden vom Jugendamt zum Gespräch gebeten“, erläutert Ahlrichs. Meist reiche es aber schon als heilsamer Schock, dass die Eltern zu nachtschlafender Zeit angerufen würden, um ihr Kind von der Party abzuholen.
