WILDESHAUSEN - Frühzeitig kümmern um mögliche Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Dazu rät die Kreisverwaltung. Studenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Schüler von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen wenden sich dabei zur Antragstellung an das jeweilige Studentenwerk oder an das Amt für Ausbildungsförderung.

Für Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10), Berufsfachschulen und Fachschulklassen, Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abendschulen ist die Kreisverwaltung zuständig. Damit Bafög ab Beginn eines Schuljahres gewährt werden kann, muss der Antrag spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem das Schuljahr beginnt. Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge garantieren zu können, sollten die Anträge bereits jetzt eingereicht werden. Info: Amt für Arbeit und Soziale Sicherung, Hajo Harms, Nicole Wollenweber, Telefon  04431/85-201 und 85-588.