WILDESHAUSEN - Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert der Bund Schüler und Studenten, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Kreisverwaltung erinnert daran, Anträge möglichst frühzeitig und vollständig einzureichen.
Studenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Schüler von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen wenden sich für weitere Informationen und zur Antragstellung an das jeweilige Studentenwerk, das der Hochschule zugeordnet ist bzw. an das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte gelegen ist.
Für Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10), Berufsfachschulen und Fachschulklassen, Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abendschulen ist die Kreisverwaltung zuständig.
Fragen zum Ausfüllen der erforderlichen Formanträge sollten vorab telefonisch oder im Rahmen eines Beratungsgespräches besprochen werden.
Beim Landkreis Oldenburg, Amt für Arbeit und Soziale Sicherung, Delmenhorster Straße 6 in Wildeshausen, sind weitere Infos sowie die Anträge erhältlich. Christine Winzinger und Marie Luise Lehnhof sind unter Telefon 04431/85-201 und 04431/85-588 erreichbar.
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