Habbrügge - Post vom Niedersächsischen Landesrechnungshof in Hildesheim hat die Grundschule in Habbrügge erhalten. Der Grund: Sie gilt mit ihren 30 Schülerinnen und Schülern im kommenden Schuljahr als so genannte Zwergschule. Der Rechnungshof hatte alle Grundschulen mit weniger als 50 Schülern aufgefordert, ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen vorzulegen.

„Ja, es stimmt: Die kommissarische Schulleitung wurde aufgefordert, die Zahlen vorzulegen“, bestätigte Fachdienstleiterin Sieglinde Jahn am Dienstag der NWZ . Die Position der Gemeinde Ganderkesee sei aber eindeutig: „Wir haben kein Interesse, den Standort zu schließen.“ In Falkenburg werde gute Arbeit geleistet, betonte Jahn.

Der Landesrechnungshof hat in seinem kürzliche veröffentlichten überörtlichen Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die kleinen Schulen weder dem in der Kommunalverfassung verankerten Wirtschaftsgebot entsprächen noch ein ausgeglichenes, zeitgemäßes Bildungsangebot für die Grundschüler aufrechterhalten könnten.