Oldenburg/Nordwesten - Die Aufnahmen sind nichts für schwache Nerven. Auf dem Videomaterial des Vereins „Deutsches Tierschutzbüro“ ist schließlich sehr gut zu erkennen, wie unzählige Rinder und ausgediente Milchkühe in einem Oldenburger Schlachthof nicht fachgerecht betäubt und bei Bewusstsein gestochen sowie getötet werden. Zudem würden Tiere mit Elektroschockern und Treibpaddeln aus ihren Boxen getrieben, kritisiert die Organisation. Aber nicht nur sie.
Auch ein Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das unserer Redaktion vorliegt, stellt „anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden“ für mindestens zwei Kühe fest. Der Schlachthof hatte die Versäumnisse im Wesentlichen zwar schon längst bestätigt und eine Verbesserung der Situation angekündigt. Die Vorfälle aus dem Jahr 2018 gewinnen nun aber wieder an Brisanz.
Unsere Redaktion erfuhr nämlich, dass der ehemalige Geschäftsführer des Schlachthofs und zwei damalige Mitarbeiter mittlerweile wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Schlachtverordnung Bußgeldbescheide von der Stadt Oldenburg erhalten haben. Zudem standen nach wie vor zwei Fragen im Raum, die insbesondere das Tierschutzbüro verärgern:
1. Warum wurde das Veterinäramt der Stadt Oldenburg erst Jahre nach den Taten aktiv?
2. Und warum hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg trotz dokumentierter Tierquälerei die Strafverfahren gegen die Verantwortlichen überhaupt eingestellt?
Das sagt die Stadt
Auf Anfrage unserer Redaktion begründet die Stadt die Verzögerung mit einer lange Zeit fehlenden rechtlichen Befugnis. Erst nach der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, eine Beschwerde gegen die erste Einstellung des Verfahrens zurückzuweisen, habe die Stadt die Akten von der Staatsanwaltschaft erhalten. „Ab diesem Zeitpunkt konnte das Bußgeldverfahren durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen als zuständige Behörde übernommen werden“, erklärt eine Stadtsprecherin nun.
Nach der Prüfung und Bewertung der „sehr umfangreichen Ermittlungsakten“ seien die festgestellten Verstöße dann im Bußgeldverfahren verfolgt worden. Mit dem Versand der Bußgeldbescheide sei das Verfahren abgeschlossen.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg erläutert das damalige Vorgehen. Zwar habe der Gutachter in der Tat festgestellt, dass den Tieren in zwei Fällen nachweislich rechtswidrig erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind, bestätigte der Sprecher. „Für eine strafgerichtliche Verurteilung müsste jedoch hinzukommen, dass die Vorgänge einem bestimmten Beschuldigten zugeordnet und diesem Beschuldigten vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden können.“ Dies sei in den entsprechenden Fällen nicht möglich gewesen.
Der Sprecher verdeutlichte in diesem Zusammenhang, dass der Gutachter generell zwar objektive Tatbestandsmerkmale nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes festgestellt hatte. Die weitere Bewertung sei aber „mit Recht“ Aufgabe der Justizbehörden.
Im weiteren Verlauf des Verfahrenskomplexes hatte die Staatsanwaltschaft übrigens ein abgetrenntes Verfahren gegen einen Mitarbeiter eröffnet, der eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll. Gegen einen späteren Strafbefehl des Amtsgerichts legte dieser Mitarbeiter Einspruch ein – das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro laut Staatsanwaltschaft eingestellt.
