Im Nordwesten - Täglich nutzen Kinder den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für den Weg zur Schule. Zwar sei der Bus ein sicheres Verkehrsmittel, sagt ADAC-Pressesprecher Nils Linge. Doch ganz ohne Risiko kommt auch die Fahrt im Schulbus nicht aus. Erst am Montag wurden sieben Kinder bei einem schweren Schulbus-Unfall in Aurich verletzt. Und im März rutschte in Bad Zwischenahn ein Bus mit 18 Schülerinnen und Schülern in einen Graben. Schnell kamen Fragen auf: Wer ist für die Sicherheit im Schulbus verantwortlich? Hat das Kind einen Anspruch auf einen Sitzplatz? Und warum gilt im Bus eigentlich keine Anschnallpflicht?
Wer ist für die Sicherheit im Schulbus verantwortlich ?
Die Sicherheit im Bus ist durch gesetzliche Bestimmungen und die Verordnungen für den Straßenverkehr geregelt. Das teilt der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV) auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Zusätzlich können konkrete Regeln für Schulbusse in einem Schulbusvertrag zwischen der zuständigen Gemeinde beziehungsweise dem zuständigen Landkreis und dem Busunternehmen vereinbart werden.
Die Sicherheit im Busverkehr ist rechtlich ein sehr komplexes Thema. Darauf weist auch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) Oldenburg hin.
Die Rechtsgrundlagen umfassen dabei die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personalverkehr (BOKraft).
Ergänzend dazu können beim Schulbus-Verkehr die Landesgesetze zur Schülerbeförderung, Erlasse der zuständigen Ministerien sowie die Richtlinien der Kommunen gelten, so die GUV.
Das geht allerdings nur bei einem reinen Schulbus. Oft nutzten Schüler und Schülerinnen den Linienverkehr, um zur Schule zu kommen, erklärt ADAC-Sprecher Nils Linge. Auch in Aurich würden ganz normale Linienbusse genutzt, sagt Klaus Eisenhauer von der Kreisbahn Aurich.
Warum gilt in Linien- und Schulbussen keine Anschnallpflicht, in Reisebussen aber schon ?
Laut Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht in Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen keine Anschnallpflicht, wenn das Fahrzeug für Stehplätze zugelassen ist.
Dies sei bei den meisten Linien- und Schulbussen der Fall, erklärt ADAC-Sprecher Nils Linge. Laut StVO dürfen Busse mit stehenden Fahrgästen außerorts nur mit maximal 60 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. In Reisebussen, die keine Stehplätze haben und nicht im Nahverkehr eingesetzt werden, gilt laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) eine Gurtpflicht. Hier müssen sich die Fahrgäste also anschnallen.
Wie viele Stehplätze gibt es im Bus und was ist ein Stehplatz ?
Die genaue Anzahl sei bereits im Fahrzeugbrief der Busse festgehalten, sagt Klaus Eisenhauer. An den Stehplätzen gebe es Festhalte-Möglichkeiten wie Stangen oder Schlaufen. Im Fall des verunfallten Busses der Linie 474 sind laut Fahrzeugbrief 56 Sitz- und 58 Stehplätze zugelassen. An den Sitzplätzen habe es außerdem Anschnallgurte gegeben, so Klaus Eisenhauer.
Wie kann die Sicherheit bei Busfahrten erhöht werden? ?
„In unregelmäßigen Abständen stehen tragische Busunfälle im Fokus der Öffentlichkeit, sodass teilweise ein verzerrter Fokus zur Sicherheit im Busverkehr entsteht“, erläutert ADAC-Experte Linge. Um die Sicherheit im Busverkehr gezielt verbessern zu können, sollten die Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit den Risiken stehen, erklärt er weiter. Zum Beispiel sollten die Busse mit einem automatischen Notbremssystem ausgestattet werden. Und auch wenn keine Anschnallpflicht gilt, sei es für Kinder im Schulbus trotzdem empfehlenswert, sich anzuschnallen, betont der Verkehrsexperte. „Mit Kindern transportieren wir unser höchstes Gut im Bus. Wir sollten alles Mögliche für ihre Sicherheit tun.“
