Jever/Oldenburg - Wegen schwerer Brandstiftung ist ein 41 Jahre alter Mann aus Jever zu einer Gefängnisstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Jever hat das Landbericht Oldenburg am Dienstag bestätigt.

Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Der 41-Jährige erschien am Dienstag aber nicht zur Berufungsverhandlung, so dass sein Rechtsmittel verworfen wurde. Verhandelt werden muss aber noch die Berufung der Anklage. Sie will eine weitaus höhere Bestrafung des 41-Jährigen erreichen.

Die Tat, die Hintergrund des Verfahrens ist, war auch äußerst gefährlich. Nur dem Glück ist zu verdanken, dass keine Menschen zu Schaden gekommen waren. Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2009 versucht, ein Wohn- und Geschäftshaus an der Wangerstraße in Jever anzuzünden. Dazu soll im Keller des Hauses ein Feuer entfacht worden sein.

Bewohner, die sich zu diesem Zeitpunkt im Haus aufgehalten hatten, hatten den Qualm wahrgenommen und die Feuerwehr verständigt. Motiv für die Tat soll ein Mietvertrag gewesen sein, der sich nicht schnell genug auflösen ließ. Der Angeklagte wohnte in dem Mehrfamilienhaus. Er wollte aber ausziehen und hatte schon eine andere Wohnung gefunden.

Und weil das Jobcenter, das den Angeklagten finanziert, nicht zwei Wohnungen bezahlen wollte, soll der 41-Jährige auf die Idee gekommen sein, den bestehenden Mietvertrag durch die Brandstiftung aus der Welt zu schaffen. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte bestreitet die Tat.