Wildeshausen/Oldenburg - Im Prozess gegen einen 44-jährigen Mann aus Wildeshausen, der am 7. Dezember in seiner Wohnung über eine Bekannte hergefallen und sie schwer verletzt haben soll, ist der Angeklagte zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden.
Damit hob das Oldenburger Landgericht (LG) in zweiter Instanz auf Antrag der Staatsanwaltschaft und des Opfers ein früheres Urteil des Amtsgerichtes Wildeshausen wieder auf. Dort war der 44-Jährige freigesprochen worden.
Doch die Berufungskammer war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er selbst hatte die Vorwürfe bestritten. Die Richter des LG hielten die Angaben des Opfers für absolut glaubhaft.
Mehrere Wochen lang war diskutiert worden, ob es tatsächlich der Angeklagte gewesen war, der die Frau so schwer verletzt hatte. Dazu waren mehrere Zeugen gehört worden, darunter eine Ärztin, die das Opfer nach der Tat kurz gesehen hatte, und die Therapeutin der Frau.
Während sich die Ärztin konkret an Verletzungen nicht erinnern konnte, erklärte die Therapeutin, dass das Opfer ihr von den Vorfällen mit dem Angeklagten erzählt habe. Das sei auch nicht gespielt gewesen, im Gegenteil: Die Frau habe einen vollkommen fertigen Eindruck gemacht, so die Therapeutin.
Auch deswegen stand für die Richter die Schuld des Angeklagten fest. Der 44-Jährige ist einschlägig vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung.
Weil er in der Tatnacht stark angetrunken war, billigte ihm das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Wegen der fehlenden günstigen Sozialprognose gab es keine Bewährung mehr. Zudem wurde er verurteilt, 2500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen.
