Wildeshausen/Glane - Gegen Geldauflage eingestellt wurde am Montagvormittag vor dem Amtsgericht Wildeshausen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 26-Jährigen. Der Angeklagte war Ende Juni vergangenen Jahres in einen Unfall auf der Glaner Straße verwickelt, bei dem ein 31-jähriger Motorradfahrer ums Leben kam.
Der polnische Erntehelfer fuhr mit einem Pritschenwagen auf die Glaner Straße und war im Begriff, nach etwa 300 Metern nach links auf den Weg nach Heinefelde abzubiegen, als der Motorradfahrer beim Überholversuch auf den kleinen Lkw prallte. Dem Polen wurde vorgeworfen, sich vor dem Abbiegen nicht per Schulterblick vergewissert zu haben, ob sich neben ihm ein anderer Fahrer befindet.
Bei der Befragung durch die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin von der Heide gab der Beschuldigte auch an, nur in die Spiegel, nicht aber über die Schulter geblickt zu haben. Der Unfall habe ihn traumatisiert. „Dass der Mann gestorben ist, habe ich bis heute nicht überwunden und werde es bis an mein Lebensende nicht vergessen“, übersetzte seine Dolmetscherin.
Laut Gutachten hätte er bei einem Schulterblick den Motorradfahrer sehen müssen. Allerdings wurde dem 31-Jährigen eine Teilschuld unterstellt. So war er zu schnell unterwegs und hätte anhand der Brems- und Blinkleuchten erkennen können, dass der Wagen abbiegen wird.
Letztendlich verständigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und die Richterin darauf, das Verfahren gegen die Zahlung von 2000 Euro über zwölf Monate (à 166,67 Euro) einzustellen. Berücksichtigt wurde dabei das geringe Einkommen des Beschuldigten und die Tatsache, dass er Unterhalt für seine Familie zahlen muss. Das Geld erhalten die Eltern des Toten.
