Wittmund/Aurich - Der mutmaßliche Drahtzieher des Bombenanschlags auf der Ledastraße in Wittmund muss sich auf eine Mammut-Anklage gefasst machen. Nach Informationen unserer Redaktion wirft die Staatsanwaltschaft Osnabrück dem 26-Jährigen insgesamt zehn Straftaten vor, die teilweise auch schon vor der Explosion am 14. Mai 2023 geschahen. Das Landgericht Aurich hat bislang aber noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden und somit auch noch keine Termine angesetzt.
Raub, Körperverletzung, Sprengstoffexplosion
Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann isoliert wegen folgender Straftaten an: Raub in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis in vier sowie Beleidigung in zwei Fällen. Außerdem wird er einmal wegen des Versuchs und einmal wegen der tatsächlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion angeklagt – in diesen Punkten aber gemeinsam mit einem zum Tatzeitpunkt 19-Jährigen, der bereits gestanden hat, die Bomben auf dem Luxusfahrzeug des Anschlagsopfers platziert zu haben.
Die Recherchen unserer Redaktion haben ergeben, dass der mutmaßliche „Vollstrecker“ am Abend des 14. Mai eine erste Bombe an der Windschutzscheibe angebracht hatte, diese allerdings nicht zündete. 19 Minuten später unternahm er mit einer anderen Bombe einen zweiten Versuch – diesmal erfolgreich. Videoaufnahmen belegen diesen Tathergang. Die beiden Sprengsätze hatten jeweils die Größe einer üblichen Ravioli-Dose.
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Kontakte in ostfriesische Drogenszene
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen handelt es sich bei der Tat um einen Racheakt, der in den Bereich der Clan-Kriminalität fällt. Für die Ausführung der Tat beauftragte der 26-Jährige demnach den damals 19-Jährigen aus der ostfriesischen Drogenszene. Die Ermittler hoffen, während einer Gerichtsverhandlung auch Hinweise zu Personen zu erhalten, die für den Bau und die Lagerung der beiden Bomben verantwortlich waren.
Die Explosion zerstörte mehrere Hausfenster teilweise und das rund 105.000 Euro teure Auto der Anwohnerin komplett. Die Frau ist mit dem Drahtzieher verwandt. Er befindet sich in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Aufgrund des Alters des jüngeren Tatbeteiligten ist die Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich für den Fall zuständig.
