Neubrandenburg/Oldenburg - Für eine brutale Auto-Attacke auf Radtouristen an der Mecklenburgischen Seenplatte muss der Täter für vier Jahre in Haft. Das Landgericht Neubrandenburg befand den 42-Jährigen am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Sachbeschädigung für schuldig. „Es gab keinen Grund für diese Fahrt, außer um Rache zu nehmen“, sagte Richter Klaus Kabisch in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte hatte am 7. Juni, dem Pfingstwochenende, nach einem Streit bei Altenhof zwei Radfahrer aus Niedersachsen vorsätzlich mit dem Auto gerammt und war geflohen.
Die Männer aus dem Kreis Friesland, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, leiden noch immer an den schweren Verletzungen. Ob sie Entschädigung bekommen, sei unklar, weil die Tat vorsätzlich begangen wurde und deshalb die Haftpflichtversicherung des Fahrers nicht zahle, erklärte ihr Anwalt Jan Janssen.
Die Anklage lief zunächst unter versuchtem Totschlag. Das ließen sowohl die Staatsanwaltschaft und das Gericht aber fallen. „Es war für uns kein Tötungsvorsatz, aber ein Körperverletzungsvorsatz zu erkennen“, erläuterte Kabisch. So habe der Autofahrer zwar extra gewendet und die Opfer auf der von ihm gesehen linken Fahrbahnseite umgefahren, er hätte dies aber mit deutlich höherer Geschwindigkeit tun können.
Die Radler hatten eine Tagesradtour in einem Lokal in Altenhof beendet. Dort gab es Streit mit dem Autofahrer, den eine Psychiaterin als „misstrauischen Einzelgänger“ beschrieb. Der 42-Jährige ist nach schweren Gesundheitsproblemen infolge eines Arbeitsunfalles seit dem Jahr 2000 erwerbsunfähig und nimmt dauerhaft Schmerz- und Schlafmittel. Er habe wegen eines Cocktails aus Medikamenten und Alkohol keine Erinnerung mehr an den Tattag, hatte er vor Gericht erklärt. Nach dem Tod seiner zweiten Frau im April habe er die Kontrolle über die Medikamente verloren. Die Psychiaterin erlärte, diese „Erinnerungslücke“ sei bei der Medikation durchaus wahrscheinlich.
Der Verurteilte - ein Ex-Berufskraftfahrer, der lange Jahre in Brandenburg lebte - hatte sich ausführlich bei den Geschädigten entschuldigt. Der Verurteilte muss für mindestens drei Jahre auch den Führerschein abgeben. Er erklärte, dass er das nach dem Unfall beschlagnahmte Auto - ein Opel älteres Baujahrs - nun verkaufen will. Der Erlös - erwartet werden nur mehrere hundert Euro - soll an die Geschädigten gehen.
Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Unfall plädiert und eine mildere Bestrafung gefordert.