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Barßeler Bootsunfall Nun entscheidet der BGH, wo verhandelt wird

Franz-Josef Höffmann

Barßel/Tange/Oldenburg - Das für die Angehörigen quälende Zuständigkeits-Gerangel um den richtigen Verhandlungsort für den tödlichen Barßeler Bootsunfall nimmt kein Ende, im Gegenteil. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, das in dieser unendlichen Geschichte eigentlich ein Machtwort sprechen sollte, fühlt sich nicht zuständig zu entscheiden, welches Gericht für das Verfahren um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zuständig ist.

Damit ziehen sich die Kompetenz-Streitigkeiten auch mehr als eineinhalb Jahre nach dem schrecklichen Geschehen weiter hin – für die Angehörigen und Beteiligten am Unfall eine unsägliche Geduldsprobe.

Was macht den Fall so schwierig?

Zum einen ist nicht klar, wo genau sich die Unglücksstelle befindet, zum anderen ist der Bootsunfall auf dem Wasser passiert. Der Zusammenstoß zweier Sportboote mit zwei Toten und mehreren Schwerverletzten hatte sich in der Nacht zum Barßeler Hafenfest-Samstag (27. August 2016) auf dem Nordloher-Tief bei Tange ereignet, genau auf der Grenze zwischen den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg. Strömungen verschoben die Unglücksstelle mal in die eine oder andere Richtung. Verhandelt wird in der Regel in dem Bezirk, wo der Unfall passiert ist.

Beispiellose Bürokratie

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sah das Amtsgericht in Westerstede und nicht das Amtsgericht Cloppenburg in der Pflicht. Doch Westerstede verwies auf den Unfall auf Wasser und rief das Schifffahrtsgericht in Emden auf den Plan. Doch Emden fühlte sich nicht zuständig, weil keine schifffahrtspolizeilichen Vorschriften verletzt worden seien. Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg dagegen sah das anders und brachte Emden wieder ins Spiel. Das OLG Oldenburg als vorgesetztes Gericht sollte entscheiden. Die Gerichte in Emden und Westerstede liegen zwar im OLG-Bezirk Oldenburg, das vorgesetzte Gericht für das Schifffahrtsgericht am Amtsgericht in Emden ist aber das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

Heftige Anfeindungen

Das OLG Oldenburg konnte in dieser Frage gar nicht entscheiden. Es gibt aber ein gemeinsames vorgesetztes Gericht für beide Amtsgerichte. Und das ist der Bundesgerichtshof (BGH). Der soll es nun richten – und das kann dauern. Unterdessen ist der Verteidiger, der den überlebenden Schiffsführer anwaltlich vertritt, heftigsten Anfeindungen durch das Zuständigkeitsgerangel ausgesetzt. Er aber hat damit gar nichts zu tun.

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