BARßEL - „Starforce Night“, „Multi Mega“, „Sky Dance“, „Libero“ oder einfach nur China Böller D – die Namen der Feuerwerkskörper sind so vielfältig wie das Angebot. An diesem Donnerstag beginnt der Verkauf von Raketen, Mehr-Schuss-Batterien und Böllern. Die Geschäfte des Nordkreises sind auf den jährlichen Kundenansturm vorbereitet, die Regale sind prall gefüllt.

Damit der Silvesterabend ein freudiges Ereignis ohne Unfälle und Brände bleibt, warnen die vier Nordkreis-Kommunen vor unsachgemäßem und teilweise fahrlässigem Umgang mit Feuerwerkskörpern. So ist gesetzlich geregelt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Auch der Zeitraum für das Abbrennen von Feuerwerk am Jahreswechsel ist vom Silvesterabend, 18 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen, 7 Uhr, eingeschränkt. Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahrverkauft werden.

Um die Knallerei und die bunten Lichter am Nachthimmel richtig genießen zu können, ist es zudem notwendig, richtig und verantwortungsbewusst mit den Feuerwerkskörpern umzugehen. Die Freiwilligen Feuerwehren des Nordkreises haben eine Liste wertvoller Tipps zusammengestellt. So sollten nur Feuerwerkskörper mit dem BAM-Zulassungszeichen verwendet werden (siehe Info-Kasten).

Tipps zum Abbrennen von Feuerwerk: - Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. - Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen, die sich in einer Kiste befinden, stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können. Dabei gilt es, auf den Wind zu achten. - Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen. - Blindgänger sind brandgefährlich. Explodiert ein Feuerwerkskörper nicht, sollte er weder aufgehoben noch erneut angezündet werden. Es könnte zu schweren Verletzungen durch Spätzündung kommen. Stattdessen mit Wasser übergießen. - Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder Alkoholisierten. - In Notfällen sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

Carsten Bickschlag
Carsten Bickschlag Redaktion Münsterland (Leitung Cloppenburg/Friesoythe)