Berlin - Bei Einschränkungen im Bahnverkehr infolge eines Sturm haben Fahrgäste umfassende Rechte.
Erreichen sie ihr Ziel mit erheblicher Verspätung, erstattet die Bahn grundsätzlich einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entscheidend ist dafür die Ankunftszeit am Zielort.
In der Vergangenheit hat die Bahn teils kostenlose Erstattungen angeboten, wenn Reisende wegen eines drohenden Unwetters ihre Fahrt nicht antreten konnten oder wollten. Kunden konnten ihre Fahrkarten außerdem zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Ende der Beeinträchtigungen nutzen.
Fallen Züge ersatzlos aus, bekommen betroffene Fahrgäste den Ticketpreis komplett erstattet. Die Erstattung können Reisende in den Reisezentren der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen.
Über Deutschland wird am Sonntag und Montag voraussichtlich ein Orkan hinwegfegen und nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu starken Verkehrsbehinderungen führen.
