BLEXEN - BLEXEN/FIL - Vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Bremen zwar die Ermittlungen eingestellt. Aber jetzt kommt es doch noch zu einem Strafverfahren bezüglich des Flugzeugabsturzes, der sich am 2. Weihnachtstag 2001 auf der Weser zwischen Blexen und Bremerhaven ereignet hatte. Aufgrund einer Beschwerde der Hinterbliebenen ist das Verfahren neu aufgerollt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat den Fall an die Staatswanwaltschaft Bremerhaven verwiesen. Dort ist Oberstaatsanwalt Uwe Lyko jetzt anhand eines ergänzenden Gutachtens zu dem Schluss gekommen, dass eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in acht Fällen zu erheben sei. Die Anklage richtet sich gegen den heute 60 Jahre alten Geschäftsführer und Flugbetriebsleiter der damaligen Fluggesellschaft.

Laut Oberstaatsanwalt Lyko war in der Firma die Stelle des technischen Flugleiters seit mehreren Monaten nicht besetzt. Zudem sei bekannt gewesen, dass der Pilot der Unglücksmaschine nicht über genügend Erfahrung im Winterflugdienst verfügt habe.

Im Gegensatz zu Lyko war die Staatsanwaltschaft Bremen davon ausgegangen, dass der Pilot die Alleinschuld an dem Absturz hatte. Und weil der Flugzeugführer ebenfalls bei dem Unglück ums Leben gekommen war, wurde im Sommer 2003 der Fall für erledigt erklärt. Gegen diese Entscheidung legten die Hinterbliebenen einen Widerspruch ein. Bei dem Absturz des Passagierflugzeugs waren bis auf eine Frau alle Insassen gestorben.