Bösel - An der Grundschule in Bösel, Fladderburger Straße, sind Hakenkreuz-Schmierereien festgestellt worden. Nach Angaben der Polizei hatten die Täter in der Zeit von vergangenen Freitag, 20. September, gegen 17 Uhr, bis Montag, 23. September, gegen 7.15 Uhr, das Grundschulgebäude mit schwarzem Sprühlack besprüht. Hakenkreuze und Schriftzüge mit „zahlreichen Rechtschreibfehlern“, so Schulleiterin Rita Schorling, waren entdeckt worden.

Die Schulleitung zögerte nicht und brachte den Vorfall umgehend bei der Polizei zur Anzeige, um sich „eindeutig zu positionieren“, begründete Rita Schorling auf Nachfrage der NWZ. Das seien keine reine Sachbeschädigung und keine „Dumme-Jungen-Streiche“. „Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis“, so die Schulleiterin gegenüber der NWZ.

Sie gehe aufgrund der Höhe der angebrachten Graffiti davon aus, dass ältere Schüler oder junge Heranwachsende für die Schmierereien verantwortlich seien. Für viel Unmut hatten die Graffiti auch bei den Grundschülern gesorgt, berichtete die Schulleiterin von zahlreichen Gesprächen mit den Schülern. „Die Empörung war groß“, berichtete die Schulleiterin.

Am Gebäude entstand Sachschaden in Höhe von 1000 Euro, hatte die Polizei ermittelt. Mit viel Mühe war es dem Hausmeister gelungen, die Schmierereien wieder von den Schulwänden zu beseitigen.

Eingeschaltet worden war auch der Staatsschutz. Beamte hatten mit den Lehrern der Grundschule Gespräche geführt, um sie zu sensibilisieren. „Der Staatsschutz wird bei Schmierereien dieser Art standardmäßig hinzugezogen“, erklärte Polizei-Pressesprecherin Maren Otten.

Ähnliche Vorfälle im Bereich der Grundschule liegen erst wenige Wochen zurück: Bei den Euro-Musiktagen Anfang September waren Hakenkreuze auf ein Fahrzeug von Musikern, die in der Grundschule übernachtet hatten, gesprayt worden.

Zudem war ein Buswartehäuschen beschmiert worden. Auch diese Schmierereien hatten den Staatsschutz auf den Plan gerufen. Die Polizei bestätigte, dass ähnliche Schmierereien immer mal wieder im Landkreis auftauchten.

Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich bei der Polizei in Friesoythe unter t   0 44 91/93 160 zu melden.

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in Paragraf 86a des Strafgesetzbuches geregelt ist. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die St.-Martin-Grundschule Bösel möchte aufgrund der vergangenen Vorkommnisse erneut einen Vorstoß wagen, das Gelände mit Videokameras überwachen zu lassen. Überlegungen dazu gab es bereits nach Vandalismustaten in der Vergangenheit, allerdings standen Sicherheitsbedenken dem Vorhaben entgegen.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)