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Prozess „Straftaten ohne Sinn und Verstand“

Wolfgang Loest

BOOKHOLZBERG - Die Taten, so meinte der Vorsitzende Richter, seien eigentlich ohne Sinn und Verstand, die Täter aber für ihre Umgebung „eine Plage“ gewesen: Wegen diverser Einbrüche und Diebstähle, die innerhalb relativ kurzer Zeit in Bookholzberg begangen worden sind, hat das Schöffengericht am Amtsgericht Delmenhorst einen 27-jährigen Delmenhorster und einen vier Jahre jüngeren Mann aus Bookholzberg zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Lebensgefährtin des Bookholzbergers, die in wenigen Tagen eine Tochter zur Welt bringen wird, verfolgte die Verhandlung im Gerichtssaal mit.

Einbruch an Heiligabend

Die beiden jungen Männer waren zur letzten Jahreswende mehrfach in die Räume des Berufsförderungswerkes eingedrungen, zum Teil sogar während der Unterrichtszeit. Dort erbeuteten sie Süßigkeiten, leere Getränkekisten, ein Handy sowie Bargeld aus einem aufgebrochenen Zigarettenautomaten. Weitere Opfer waren mehrere Familien, in deren Häusern die Einbrecher nach Bargeld suchten, unter anderem sogar am Heiligen Abend. Außerdem wurden zwei Arzt-Praxen aufgebrochen, in einem Fall der Wandsafe mit Betäubungsmitteln mitgenommen.

Spur zu den Tätern

Haupttäter war der 27-Jährige, der nur in einigen Fällen von seinem Kumpel begleitet wurde. Das Duo wurde mehrfach auf seinen Streifzügen von der Polizei erwischt, so auch nach dem Einbruch in ein Schreibwarengeschäft, bei dem neben Kugelschreibern auch etliche Rubbel-Lose verschwanden. Einen Teil der Losbriefchen verloren die Einbrecher auf der Straße – die Polizei brauchte lediglich der Spur zu folgen. Auch in den übrigen Fällen erbeuteten die Einbrecher keine Reichtümer. Die Taten waren, wie das Gericht feststellte, offensichtlich nicht geplant gewesen. „Die beiden Männer lebten in den Tag hinein, rauchten ihre Joints und kippten auch noch Alkohol drauf.“ Und wenn sie dann aus Langeweile durch die Gegend streiften, kamen sie auf die Idee, ihr Portemonnaie mit Straftaten aufzubessern.

Ständig „unter Strom“

„Dass es irgendwann zur Verurteilung kommen würde, war Ihnen doch klar“, hielt der Vorsitzende Richter den Angeklagten vor. Die verwiesen darauf, dass sie durch Alkohol und Drogen beeinträchtigt gewesen seien, räumten aber alle Taten ein.

Das Gericht folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Delmenhorster zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug. Der Bookholzberger muss für ein Jahr hinter Gitter. Bewährung wurde ihm verwehrt, weil er im ersten Halbjahr 2009 dreimal verurteilt worden war, dazu einmal auf Bewährung, er die Serie der Straftaten aber ungerührt fortgesetzt hatte. „Es muss ein Zeichen gesetzt werden“, betonte der Richter.

Ein Drogenentzug sei sinnvoll, könne aber nicht angeordnet werden. „Therapie ohne therapeutischen Willen macht keinen Sinn.“ Es sei Sache der Angeklagten, sich um einen Therapieplatz zu bemühen.

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