BREMEN/BERLIN - Die Deutsche Kinderhilfe kritisiert, dass die Bremer Staatsanwaltschaft nach dem Urteil gegen den Ziehvater des qualvoll zu Tode gekommenen Kevin keine Revision eingelegt hat. Dies sei ein „unfassbares und in keiner Weise nachvollziehbares Signal über Bremens Grenzen hinaus“, sagte der Vorsitzende der Kinderhilfe, Georg Ehrmann, am Montag in Berlin. Das Urteil hätte vom Bundesgerichtshof überprüft werden müssen.

Das Landgericht Bremen hatte Kevins Ziehvater wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Mit dem inzwischen rechtskräftigen Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft wegen Mordes verlangt hatte.

Ehrmann kritisierte auch, dass der Prozess gegen Kevins Sozialarbeiter und den Amtsvormund noch nicht begonnen habe. „Die Bremer Justiz scheint mit der strafrechtlichen Aufarbeitung eines der spektakulärsten Fälle von Kindesmisshandlung und Behördenversagen in der Geschichte der Bundesrepublik überfordert zu sein“, mutmaßte er.

Ein Sprecher des Landgerichts wies die Kritik zurück. Da der Sachverhalt in beiden Prozessen nahezu identisch sei, wäre es nicht sinnvoll gewesen, sie parallel zu führen. Die Verhandlung gegen die Jugendamtsmitarbeiter werde „nicht vor Herbst“ beginnen.