CAPPELN - Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen den 30-jährigen Ehemann aus Cappeln, dem vorgeworfen worden war, 2004 und 2005 seine Ehefrau vergewaltigt zu haben, ist der Angeklagte am Freitag freigesprochen worden. Die Kammer habe die angeklagten Taten nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können, so der Vorsitzende Richter Dr. Reuter.
Mit dem Freispruch erfüllte das Gericht den Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert. Die Aussagen der Ehefrau seien wahrheitsgemäß und von keinerlei Belastungstendenz geprägt gewesen.
Das Gericht aber hatte Schwierigkeiten mit diesen Feststellungen. Die Taten lägen lange zurück und objektive Beweismittel gebe es keine. Der Angeklagte habe die Vorwürfe bestritten, es stünde also Aussage gegen Aussage. Und wenn sich das so verhalte, müsse man sich das Aussageverhalten der Frau näher anschauen. Jahrelang sei von sexuellen Übergriffen nicht die Rede gewesen, wohl aber von Bedrohungen und Gewalttätigkeiten. Erst im März 2010, als im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens der Angeklagte aus der gemeinsamen Wohnung verbannt werden sollte, seien entsprechende Passagen in die Akten gelangt, sagte der Vorsitzende.
Die Ehefrau des Angeklagten stammt gebürtig aus Russland. Alles, was sie sagte, musste übersetzt werden. Der Richter sprach in diesem Zusammenhang auch von Übersetzungsproblemen. In den Übersetzungen habe es plötzlich geheißen, die Ehefrau sei regelmäßig vergewaltigt worden, dann sei zu lesen gewesen, sie habe sich regelmäßig vergewaltigt gefühlt. Das Wort „regelmäßig“ habe die Frau im Prozess auch wieder zurückgenommen. Überhaupt hielt das Gericht die angeblichen Vergewaltigungen in den Jahren 2004/05 für wenig nachvollziehbar. Nach Angaben der Ehefrau habe es 2008 zusammen mit ihrem Ehemann noch ein Wunschkind gegeben.
