Cloppenburg - Wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen heute 21-jährigen Mann aus Cloppenburg zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte vor zwei Jahren seine damalige Freundin zum Beischlaf gezwungen hat.
Dabei hatte die Beziehung so friedlich und harmonisch begonnen. Das Pärchen lernte sich auf der Arbeit kennen. Die gleichaltrige junge Frau war nicht abgeneigt gewesen und hatte auf eine Beziehung mit dem Angeklagten gehofft. Die beiden kamen sich auch näher, tauschten Zärtlichkeiten aus. Sie hatte den Angeklagten dann zu sich nach Hause eingeladen, zum gemeinsamen Essen mit ihren Eltern.
Danach kam es erneut zum Austausch von Zärtlichkeiten. Eines aber hatte die selbstbewusste Frau klargestellt. Mehr als Zärtlichkeiten werde es vor einer Eheschließung nicht geben. Der Angeklagte soll mit dieser Einstellung seine Schwierigkeiten gehabt haben. Er hielt sich aber vorerst an die Vorgaben. Als der Angeklagte vor zwei Jahren Geburtstag hatte, war er von seiner Freundin besucht worden.
Doch was so harmonisch begonnen hatte, wurde nach Überzeugung des Gerichtes durch den Angeklagten jäh zerstört. Als die junge Frau ins Badezimmer ging, um sich frisch zu machen, folgte ihr der Angeklagte den Feststellungen zufolge. Er verriegelte die Tür und vergewaltigte die junge Frau.
Lange hatte sie anschließend versucht, das schreckliche Erlebnis zu verarbeiten. Alleine gelang ihr das aber nicht. Sie unterzog sich einer Therapie. Danach stand fest: Ohne Anzeige wird die Therapie keinen Erfolg haben. So ging die junge Frau den schweren Weg und zeigte ihren früheren Freund an.
Im jetzigen Verfahren hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Deswegen musste seine frühere Freundin als Zeugin aussagen. Sie belastete den Angeklagten schwer. Für das Gericht machte die Frau einen absolut glaubwürdigen Eindruck. Deswegen wurde der Angeklagte auch verurteilt.
