Cloppenburg - Mit mildem Urteil nicht zufrieden: Der Cloppenburger Rechtsanwalt Adem Ortac, der vor einer Woche vom Oldenburger Landgericht wegen Betrugs in mehreren Fällen, Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen ein vorläufig verhängtes Berufsverbot zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden ist, hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Selbst in Juristenkreisen war das Urteil als äußerst milde eingestuft worden. Trotzdem will Ortac es offenkundig nicht akzeptieren. Was er sich von seinem Rechtsmittel erhofft, ist nicht klar.
Ortac hätte theoretisch sogar wieder als Anwalt arbeiten können, wenn er das Urteil hätte rechtskräftig werden lassen. Neben den zwei Jahren Haft auf Bewährung war der 40-Jährige auch zu einem Berufsverbot von zwei Jahren verurteilt worden. Bei Rechtskraft des Urteils wäre das quasi aber schon hinfällig. Denn seit zwei Jahren schon besteht gegen Ortac ein vorläufiges Berufsverbot. Diese Zeit würde auf das „neue“ Berufsverbot angerechnet, so dass ein Berufsverbot aus strafrechtlicher Sicht quasi vom Tisch wäre. Der 40-Jährige traut aber offenkundig nicht der Anwaltskammer, die bezüglich einer Zulassung als Anwalt das letzte und einzige Wort hat.
Ortac ist nicht unschuldig. Er selbst hat die Steuerhinterziehung in Höhe von rund 100 000 Euro eingeräumt. Er hat auch gestanden, gegen das vorläufig verhängte Berufsverbot verstoßen zu haben und trotzdem als Anwalt tätig gewesen zu sein. Er will aber überfordert gewesen sein und das vorläufige Berufsverbot nicht richtig eingeschätzt haben. Was ihn weiter wurmen könnte, sind die festgestellten Betrugstaten im Zusammenhang mit gefälschten Einreisegenehmigungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die soll er für teures Geld an Flüchtlinge verkauft haben. Einreisen durfte damit aber keiner.
Ob die Revision des 40-Jährigen nun Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt das vorläufige Berufsverbot bestehen.
