Cloppenburg - Neue Details im Fall des Cloppenburger Rechtsanwalts Adem Ortac: Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in 22 Fällen, in sieben Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und in sieben Fällen in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Berufsverbot, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den 39-Jährigen Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht in Oldenburg erhoben. Der Angeschuldigte soll durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von mindestens 54 500 Euro erlangt haben, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Nachfrage der NWZ.
Laut Anklage wird dem Mitglied im Cloppenburger Stadtrat und ehemaligen SPD-Fraktionschef vorgeworfen, in sieben Fällen Aufnahmebescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefälscht und diese an ausländische Personen im Ausland übersandt zu haben. Die Empfänger sollen für den Erhalt der unechten Aufnahmebescheide jeweils Beträge von bis zu 5000 Euro an den Angeschuldigten gezahlt haben. Eine Einreise mit den gefälschten Aufnahmebescheiden war den Betroffenen in der Folgezeit nicht möglich. Bei den vermeintlich Geschädigten soll es sich überwiegend um Syrer gehandelt haben, die sich zumeist im Libanon aufhielten.
Der gewerbsmäßige Betrug wird im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
