CLOPPENBURG - Wegen schweren Diebstahls in drei Fällen hat das Jugendschöffengericht am Cloppenburger Amtsgericht vier Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter zwischen 16 und 20 Jahren aus Cloppenburg zu Jugendstrafen von eineinhalb Jahren ohne Bewährung bzw. zu Jugendstrafen von sechs und neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Gegen den vierten Angeklagten verhängte das Gericht zwei Freizeitarreste. Er hatte nur Beihilfe zu den Diebstählen geleistet.

Die Taten, wegen derer sich die vier Angeklagten verantworten mussten, waren an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Dreimal hintereinander waren sie in Cloppenburg in die St.-Andreas-Schule eingebrochen und hatten jeweils fünfzehn Laptops gestohlen, das dritte Mal sogar unmittelbar nach einer Verurteilung.

September 2009: Mehrere Täter, darunter einige der Angeklagten, zerschlagen die Scheiben des Schulgebäudes, verwüsten Klassenzimmer und stehlen 15 Laptops. Die Geräte werden für den Schulbetrieb dringend gebraucht, deswegen wurden sie neu angeschafft.

März 2010: Die Angeklagten dringen ein zweites Mal ins Schulgebäude ein und stehlen wiederum alle Laptops. Wieder werden neue Geräte angeschafft. Am 10. Oktober 2010 verhandelt das Cloppenburger Jugendschöffengericht die Diebstähle aus September 2009 und März 2010. Die Angeklagten werden zu Arresten und kurzfristigen Bewährungsstrafen verurteilt.

Nur zwölf Tage später dringen die Angeklagten erneut in die Schule ein und stehlen wieder alle Laptops. Nach ihrer Festnahme hatten sie erklärt, sie seien davon ausgegangen, nicht wieder in Verdacht zu geraten, weil sie doch eben erst verurteilt worden seien. Die Polizei hatte sich aber nicht beirren lassen und sich gleich an die Richtigen gewandt. Der Schule war durch die Diebstähle ein großer Schaden entstanden. Immer wieder musste sie neue Laptops anschaffen. Das Geld für Sicherungsmaßnahmen reichte dann nicht mehr aus.