Cloppenburg - Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in 22 Fällen, in sieben Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und in sieben Fällen in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Berufsverbot, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den 39-jährigen Rechtsanwalt Adem Ortac aus Cloppenburg Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht in Oldenburg erhoben. Das erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Nachfrage der NWZ.
Laut Anklage wird dem Mitglied im Cloppenburger Stadtrat und ehemaligen SPD-Fraktionschef vorgeworfen, in sieben Fällen Aufnahmebescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefälscht und diese an ausländische Personen im Ausland übersandt zu haben. Die Empfänger sollen für den Erhalt der unechten Aufnahmebescheide jeweils Beträge bis zu 5000 Euro an den Angeschuldigten gezahlt haben. Eine Einreise mit den gefälschten Aufnahmebescheiden war den Betroffenen in der Folgezeit nicht möglich, was dem Angeschuldigten mutmaßlich – im Gegensatz zu den Betroffenen – auch bewusst gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft. Die Fälle sollen sich von Januar bis September 2016 ereignet haben.
Bei den vermeintlich Geschädigten soll es sich überwiegend um Syrer gehandelt haben, die sich zumeist im Libanon aufhielten. Es sei zu vermuten, dass der Angeschuldigte handelte, um sich hierdurch ein Einkommen von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Wie berichtet, wurde Ortac im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 2. Februar 2017 vorläufig verboten, seinen Beruf als Rechtsanwalt auszuüben. Das Amtsgericht habe in seinem Beschluss festgestellt, dass ein dringender Tatverdacht vorliege, also nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Angeschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen haben könnte, so die Staatsanwaltschaft. Die dagegen gerichtete Beschwerde von Ortac sei mit Beschluss vom 9. März 2017 durch das Landgericht Oldenburg als unbegründet verworfen worden.
Der Angeschuldigte soll nach dem Ergebnis umfangreicher Ermittlungen in weiteren 15 Fällen Mandanten betrogen haben. Bis zum 12. April 2017 traf er mutmaßlich mit Mandanten Vergütungsvereinbarungen für rechtsanwaltliche Tätigkeiten im Bereich des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts. Die Mandanten sollen Vorschüsse in Höhe 500 bis zu 4500 Euro an Ortac gezahlt haben. Dieser sei jedoch gar nicht oder nur unzureichend tätig geworden, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft weiter.
In sieben dieser Fälle handelte er mutmaßlich zu einem Zeitpunkt, in welchem ihm die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts bereits vorläufig untersagt worden war. Es sei daher davon auszugehen, dass er die Geldbeträge mutmaßlich in betrügerischer Absicht entgegennahm, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der Angeschuldigte soll durch die ihm zur Last gelegten 22 Taten einen Betrag in Höhe von mindestens 54 500 Euro erlangt haben, hieß es weiter. Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden. Der gewerbsmäßige Betrug wird im Falle einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
