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Betrugsvorwürfe Gegen Anwalt Ortac will Cloppenburg verlassen

Hans Begerow

Cloppenburg/Oldenburg - Nach dem Urteil verließ Adem Ortac rasch das Oldenburger Landgericht und setzte sich mit seinem Wahlverteidiger Frank Richtberg in eine Limousine, die vor dem Gericht geparkt war. Nach sechs Verhandlungstagen wurde am Donnerstag der Strafprozess gegen den 40-jährigen Anwalt und früheren Kommunalpolitiker beendet. Ortac erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Betrugs und Steuerhinterziehung.

Wieder verfolgten eine Reihe von Familienmitgliedern und Freunden, darunter der Cloppenburger Ratsherr Rolf Bornemann, den Verhandlungstag. Der hatte mit der Vernehmung eines weiteren Kriminalbeamten begonnen und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung. Der Kriminalbeamte erläuterte, wie er die Computer des Anwalts untersucht und auf Bitten des Gerichts nach den Namen von Geschädigten durchsucht habe.

Von Familie unterstützt

Die Staatsanwältin hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe für Ortac gefordert, zugleich seinen Freispruch wegen einiger nicht erwiesener Betrugsvorwürfe. Und das Verfahren wegen Urkundenfälschung (gefälschte Bescheide der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge) wurde eingestellt, weil angesichts der übrigen Tatvorwürfe die Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht ins Gewicht falle, so der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Busch.

Ortac’ Wahlverteidiger Frank Richtberg (Gießen) hatte eine Freiheitsstrafe von einem bis zwei Jahren zur Bewährung gefordert. Zuvor hatte das Gericht Ortac zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Nach dem Besuch der Realschule hatte er in Gießen eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert. Und nach einer Tätigkeit bei den Stadtwerken Gießen erlangte er an der Universität Oldenburg die Hochschulzugangsberechtigung. Er studierte von 2002 bis 2007 in Bremen Jura, nach dem Referendariat machte er sich als Rechtsanwalt selbstständig. Zurzeit werde Ortac von seiner Familie finanziell unterstützt, sagte sein Anwalt Richtberg. Ortac selbst wollte dazu in öffentlicher Sitzung nicht Auskunft geben. Er habe Schulden gegenüber Mandanten und gegenüber der Familie und Bekannten. Mehr als ein Jahr nach der Verhängung des Berufsverbots habe er von Ersparnissen gelebt.

Ausgeschlossen aus SPD

Der Vorsitzende Richter befragte Ortac auch zu seiner politischen Tätigkeit. Er habe nicht damit gerechnet, 2011 in den Stadtrat zu ziehen, sagte Ortac. Aber dann erhielt er einen vorderen Platz auf der Liste, wurde Ratsmitglied und später, 2013, Fraktionsvorsitzender der SPD: „Das hat sich so ergeben, das war nicht geplant“. Die SPD „hat mich ausgeschlossen, weil ich zwölf Euro Mitgliedsbeiträge geschuldet habe“, sagte er zur Parteimitgliedschaft. Das Ratsmandat habe er noch inne, bekomme aber keine Entschädigung, weil er an den Sitzungen nicht mehr teilnehme. Er habe keine konkrete Vorstellung, was seine Zukunft angehe, sagte Ortac. Als Anwalt könne er sich vorstellen zu arbeiten, aber nicht freiberuflich.

Verurteilung in Meppen

„Es ist beabsichtigt, dass wir wegziehen aus Cloppenburg“, sagte Ortac dem Gericht. Seine Frau habe eine gute Stelle in Aussicht gehabt, aber der Personalchef habe gefragt, ob ihr Name etwas mit dem Anwalt Ortac zu tun habe. „Es macht keinen Sinn, in Cloppenburg zu leben“, sagte Ortac. Der Beschluss zum Umzug stehe fest, aber noch nicht der Termin.

Bevor das Gericht sich zur Beratung zurückzog, verlas der Vorsitzende noch den Auszug aus dem Strafregister. Eine Eintragung befand sich darin, eine Verurteilung des Amtsgerichts Meppen wegen Beleidigung und Nötigung aus dem Jahr 2013 (Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro). Der Angeklagte erklärte dazu, dass der Tatvorwurf im dichten Auffahren und Schneiden eines Polizeiwagens bestanden habe. Er habe das abgestritten, wie auch den Beleidigungsvorwurf.

Zurzeit in Gießen

Zurzeit halte er sich bei Verwandten in Gießen auf und lenke sich durch leichte Tätigkeiten ab, sagte Ortac. Er verzichtete auf sein Recht aufs letzte Wort wie auch sein Pflichtverteidiger Reinhard Nollmann auf ein eigenes Plädoyer verzichtete. Beide schlossen sich den Worten von Wahlverteidiger Frank Richtberg an.

In der Urteilsbegründung erläuterte Richter Dr. Ralf Busch, wie das Gericht zu seiner Einschätzung gekommen war. Den Verkauf von gefälschten Aufenthaltsgenehmigungen an Migranten beurteilte die Kammer als gewerbsmäßigen Betrug, die Entgegennahme von Honoraren trotz des Berufsverbots als Betrug. Trotzdem erhalte er eine Bewährungschance: „Wir glauben, dass Sie hinreichend gewarnt sind“, sagte der Vorsitzende Richter.

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