Cloppenburg/Oldenburg - Das Betrugs-Verfahren gegen den Cloppenburger Rechtsanwalt und Ex-Fraktionsvorsitzenden der SPD in Cloppenburg Adem Ortac muss in Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil in Teilen wieder aufgehoben und das Verfahren an das Oldenburger Landgericht zwecks Neuverhandlung zurückverwiesen.

Wie berichtet, war der 40-jährige Jurist im März dieses Jahres wegen Betruges in zahlreichen Fällen, der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen ein vorläufig bestehendes Berufsverbot zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurde gegen ihn ein zweijähriges Berufsverbot verhängt.

Gegen das Urteil hatte der Cloppenburger Strafverteidiger Reinhard Nollmann für seinen Mandanten Adem Ortac Revision eingelegt. Während große Teile des Urteils rechtskräftig wurden, sah der Bundesgerichtshof in einigen Punkten Nachholbedarf. Es soll dabei um Schadenshöhen gehen, die der Angeklagte mit seinen mutmaßlichen Betrugstaten verwirklicht hat oder nicht. Das kann sich auf das Strafmaß auswirken.

Der 40-Jährige soll Einreisegenehmigungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefälscht und diese für teures Geld an Flüchtlinge verkauft haben. Einreisen mit den gefälschten Papieren durfte aber keiner. Der Angeklagte war auch als Anwalt tätig geblieben, obwohl gegen ihn bereits ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden war. Und Steuern soll er über Jahre hinweg nicht entrichtet haben.

Der Angeklagte sei mit der selbstständigen Ausübung seines Rechtsanwaltsberufes überfordert gewesen, hieß es im ersten Verfahren. Wann nun das Verfahren gegen den Cloppenburger Juristen in Teilen neu aufgerollt wird, steht noch nicht fest.