Cloppenburg/Oldenburg - Der Cloppenburger Rechtsanwalt und ehemalige SPD-Fraktionschef Adem Ortac muss sich ab dem 6. Februar 2019 wegen Urkundenfälschung und Betruges vor Gericht verantworten. Das Oldenburger Landgericht hat nun die nachgebesserte Anklage gegen den Juristen zugelassen und das Verfahren vor der 2. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Oldenburger Landgerichtes eröffnet. Das hat das Landgericht am Mittwoch bestätigt.
Wie berichtet, war eine erste Anklage der Staatsanwaltschaft zwecks Nachbesserung und Nachermittlungen zunächst wieder zurückgesandt worden. Wegen „der Bedeutung der Sache“ und des Umfangs des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren beim Landgericht und nicht beim Cloppenburger Amtsgericht angeklagt. Diese Zuständigkeits-Entscheidung teilt nun auch das Landgericht. Das Verfahren ist bereits terminiert. Es beginnt am 6. Februar 2019 und soll zunächst bis April 2019 dauern. Vorerst sind elf Verhandlungstage vorgesehen.
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Dem Cloppenburger Rechtsanwalt wird vorgeworfen, Aufnahmebescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefälscht und diese an ausländische Personen im In- und Ausland für teures Geld verkauft zu haben. Eine Einreise war mit den gefälschten Papieren allerdings nicht möglich gewesen. Bisher hat sich der angeklagte Jurist nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegen ihn besteht bereits seit knapp zwei Jahren ein vorläufiges Berufsverbot – ein scharfes Schwert gegen einen Rechtsanwalt und seine Kanzlei.
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Die Staatsanwaltschaft muss sich ihrer Sache sehr sicher sein. Ob sich allerdings alle Vorwürfe erweisen, bleibt abzuwarten. Adem Ortac, dem ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden ist, soll lange auf der Suche nach einem Wahlverteidiger gewesen sein. Nun soll er fündig geworden sein. Bei seinem Wahlverteidiger soll es sich um einen Rechtsanwalt aus Süddeutschland handeln.
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