Delmenhorst/Oldenburg - Im Fall der schwer verletzten Hündin Betty hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen die beiden früheren Besitzer des Tieres erhoben. Sie wirft dem 30-Jährigen aus Bookholzberg und der 25-Jährigen aus Ganderkesee vor, das schwer verletzte Tier nicht umgehend in ärztliche Behandlung gegeben zu haben.
Die Beschuldigten hatten Betty im vergangenen September in eine Tierarztpraxis gebracht und behauptet, sie hätten sie am Straßenrand gefunden. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war das gelogen, denn der Hund gehörte dem Mann und der Frau.
Die Verletzungen stammten nach den bisherigen Erkenntnissen von einem anderen Hund.
