EDEWECHT - 18 Geschäfte wurden getestet, in 15 Läden erhielten die 14-Jährigen das, was sie nicht bekommen dürfen. Der Test wird für einige Geschäftsinhaber nicht ohne Folgen bleiben.

von Erhard Drobinski

EDEWECHT - Patrick Schiller war schon erstaunt. Da ging der 14-jährige Schüler in einen Edewechter Getränkeladen, erhielt ohne Probleme alkoholische Getränke und der Verkäufer beharrte anschließend darauf, dass Patrick, den er persönlich gar nicht kennt, 16 Jahre alt sei.

Auch Patricks Mitschülerinnen, Katrin Eden sowie Viktoria Bajtler, erlebten einen sehr „erfolgreichen“ Nachmittag. Sie kamen aus Edewechter Geschäften mit Zigaretten, Wein, Bier, Likör, Rum und Weinbrand. Kaum jemand wollte den Jugendlichen die Waren verwehren, und das, obwohl Zigaretten und Spirituosen erst an Jugendliche ab 16 Jahren oder – wie hochprozentiger Alkohol – erst 18-Jährigen verkauft werden darf.

Die Schüler der 8. Klasse der Haupt- und Realschule Edewecht (HRS) testeten mit Yvonne Janssen, Leiterin des Edewechter Ordnungsamtes, und Guido Lenz, pädagogischer Mitarbeiter der HRS und tätig beim Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW) Oldenburg, ob die Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Zigaretten und Alkohol eingehalten werden. Dieser Test war in Edewecht bereits der fünfte in zwei Jahren, und er verlief erschreckend. 18 Geschäfte wurden besucht, in 15 erhielten die Jugendlichen das, was sie nicht bekommen dürfen.

Katrin war über das Resultat genau so erschrocken wie Viktoria. „Wer weiß, was alles passieren kann, wenn man an jüngere Jugendlichen Alkohol verkauft.“ Viktoria hätte nicht gedacht, dass man Zigaretten und Spirituosen so leicht bekommen könne.

Für die Leiterin des Ordnungsamtes, Yvonne Janssen, belegt das Ergebnis dieses Tests, dass das Personal in den Geschäften den Jugendschutz augenscheinlich nicht ernst nehme, obwohl überall Aushänge über den Verkauf von Zigaretten und Alkohol angebracht seien. Guido Lenz bedauert es, dass es nicht längst selbstverständlich sei, beim Kauf von Alkohol oder Zigaretten automatisch den Ausweis vorzeigen zu müssen. In anderen Staaten ginge man mit dieser Problematik konsequenter um.

Für einige Geschäftsinhaber wird das Testergebnis nicht folgenlos bleiben. Verkäufer eines Ladens fielen bei der fünften Kontrolle zum fünften Mal auf. In anderen Läden wurde zum dritten Mal gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Die Geschäftsinhaber müssen nun mit Bußgeldern durch den Landkreis rechnen.